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Südkorea: Pauschale Steuer für Expats


Begrenzung auf fünf Jahre soll entfallen

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach geltendem Recht in den ersten fünf Steuerjahren für eine pauschale Besteuerung optieren. Mit der nächsten geplanten Steuerreform will die Regierung Südkoreas die zeitliche Begrenzung des Wahlrechts ab 2023 aufheben. Allerdings hält in der Nationalversammlung die Opposition die Mehrheit der Stimmen. Daher können sich in diesem – wie in den anderen vorgeschlagenen Punkten – noch Änderungen ergeben.
 

Expat Tax Regime

Der progressive Steuersatz auf Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit (aus südkoreanischen Quellen) liegt in Südkorea zwischen 6,6 und 49,5 Prozent. Ausländische Beschäftigte, die ihre Tätigkeit in Korea vor dem 31.12.2023 aufgenommen haben, können wählen, dieses Einkommen stattdessen pauschal mit 20,9 Prozent zu versteuern. In diesem Fall werden keine Abzüge und Anrechnungsbeträge berücksichtigt. Das Wahlrecht gilt in den ersten fünf Steuerjahren ab Beginn der Tätigkeit.

Abschaffung der zeitlichen Begrenzung

Die zeitliche Begrenzung auf fünf Jahre soll ab dem 01.01.2023 entfallen. Wenn die Änderung wie geplant umgesetzt wird, können ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit in Südkorea vor dem 31.12.2023 aufnehmen (oder aufgenommen haben), die pauschale Besteuerung für ab dem 01.01.2023 bezogene Vergütungen zeitlich unbegrenzt in Anspruch nehmen.

Handlungsempfehlung

Die Ausübung des Wahlrechts sollte sorgfältig überdacht werden. Ein Vergleich der Steuersätze genügt nicht, da bei der pauschalen Versteuerung des Gehalts die Abzugs- und Anrechnungsbeträge verloren gehen. Es ist also immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten nach Südkorea entsenden, sollten die weitere Entwicklung verfolgen und ggf. prüfen, welche Auswirkungen die Neuerung voraussichtlich auf die Kosten der Entsendung haben wird.