Zugriffsrechte für externe Dienstleister
Seit dem 04.10.2023 steht das neue SV-Meldeportal der Sozialversicherungsträger zum elektronischen Datenaustausch für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge für Arbeitgeber und Selbstständige zur Verfügung. Wenn Aufgaben an einen externen Dienstleister delegiert werden sollen, sind neben der Registrierung als Arbeitgeber weitere Schritte notwendig.
Arbeitgeber
Um das neue SV-Meldeportal nutzen zu können, müssen sich alle Arbeitgeber über das elektronische Elster-Portal registrieren und die notwendigen Schritte zur Freischaltung durchführen. Als Teil der Registrierung für das SV-Meldeportal erhält jeder Nutzer eine persönliche Zugangsberechtigung, auf die ausschließlich der Nutzer selbst zugreifen kann.
Delegation an Steuerberater
Die neue Plattform ermöglicht es, den eigenen Beschäftigten oder einem Dienstleister, etwa dem beauftragten Steuerberater, die geeigneten Rollen und Rechte zuzuweisen. Im SV-Meldeportal können „aktive“ und „passive“ Nutzerrollen zugewiesen werden.
Passiv: Bestätigung des Zugriffs durch das Unternehmen
- Der Dienstleister kann das Mandat durch Eingabe der Betriebsnummer des Unternehmens beantragen.
- Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) versendet ein Schreiben an die Hauptadresse des Unternehmens.
- Der Code im Schreiben der ITSG muss dem Dienstleister mitgeteilt werden, um die Registrierung abzuschließen.
Aktiv: Unternehmen bietet Zugriff (Mandat) an
- Der Unternehmer gibt die Betriebsnummer des Dienstleisters im SV-Meldeportal an.
- Der Dienstleister wird per E-Mail benachrichtigt und kann dann das Mandat bestätigen.
- Der Unternehmen behält die Administrator-Rechte.