Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug können steuerlich abzugsfähig sein bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden (§ 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG). Sie werden bei Inlandsumzügen ohne Belege nur insoweit anerkannt, als sie die nach dem Bundesumzugskostengesetz mögliche Vergütung nicht übersteigen. Die betreffenden Beträge für Unterrichts- und sonstige Kosten haben sich zum 01.03.2024 geändert.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 28.12.2023 die folgenden geänderten Höchstbeträge bekannt gegeben:
Pauschbetrag
Durch den Pauschbetrag erfasste Auslagen
bisher
ab 01.03.2024
Unterrichtskosten für ein Kind der berechtigten Person
1.181 €
1.286 €
Sonstige Umzugsauslagen
für Berechtigte
886 €
964 €
für mit der berechtigten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Persone
590 €
643 €
für Berechtigte, wenn sie am Tag vor dem Einladen oder nach dem Umzug keine Wohnung haben
177 €
193 €
Die Pauschalen richten sich wie bisher nach den Verhältnissen am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die berufliche Veranlassung ist nachzuweisen.
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