Please put alt text here

Umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 01.03.2024

Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug können steuerlich abzugsfähig sein bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden (§ 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG). Sie werden bei Inlandsumzügen ohne Belege nur insoweit anerkannt, als sie die nach dem Bundesumzugskostengesetz mögliche Vergütung nicht übersteigen. Die betreffenden Beträge für Unterrichts- und sonstige Kosten haben sich zum 01.03.2024 geändert. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 28.12.2023 die folgenden geänderten Höchstbeträge bekannt gegeben:

  Pauschbetrag
Durch den Pauschbetrag erfasste Auslagen bisher ab 01.03.2024
Unterrichtskosten für ein Kind der berechtigten Person 1.181 € 1.286 €
Sonstige Umzugsauslagen    
  • für Berechtigte
886 € 964 €
  • für mit der berechtigten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
590 € 643 €
  • für Berechtigte, wenn sie am Tag vor dem Einladen oder nach dem Umzug keine Wohnung haben
177 € 193 €

Die Pauschalen richten sich wie bisher nach den Verhältnissen am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die berufliche Veranlassung ist nachzuweisen.

Direkt in Ihr E-Mail Postfach

Nutzen Sie unser Tax Preference Center, um sich für den Erhalt des PAS Newsletters und anderer Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen.

Preference Center