Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Mit der Grundsteuerreform 2025 kommen auf die Grundbesitzer Deklarationsarbeiten zu, die insbesondere bei größeren Grundstücksbeständen ohne den Einsatz von elektronischen Tools kaum oder nur schwer in der vorgegebenen kurzen Zeitspanne zu bewältigen sind. Dies gilt insbesondere für Grundstücke, für die das Bundesmodell zur Anwendung kommt.
Nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 sind alle sieben Jahre zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkterneut Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. In der Zwischenzeit sind anlassbezogen Art-, Zurechnungs-, und Wertfortschreibungen vorzunehmen, wenn die jährlich erforderliche Überprüfung ergibt, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Während die Steuererklärungen zwingend per Elster elektronisch abzugeben sind, ist derzeit davon auszugehen, dass die Bescheide den Steuerpflichtigen in Papierform zugehen werden.
EY hat sich mit den Herausforderungen der Grundsteuerreform intensiv auseinandergesetzt und einen entsprechenden Beratungsansatz entwickelt, der den Anforderungen der Mandanten umfassend begegnet: die Kombination des IT-Tools „PropEY“ mit einem optionalen Dienstleistungsangebot („managed services“) sowie der Unterstützung bei der Findung und Validierung der erforderlichen Daten.
Die Software zur strukturierten Datenübernahme aus der IT des Mandanten kann auf deren Systemen installiert („on premise“) oder als Cloud Lösung („software-as-a-service“) in Anspruch genommen werden. Soweit das IT-Tool PropEY „on premise“ selbst genutzt wird, berechnet EY einmalig Implementierungskosten und jährlich überschaubare Lizenzkosten. Software und Updates stellt die EY Business Services GmbH zur Verfügung. Bei der „software-as-a-service“ Variante entfällt das Einspielen der updates, dafür fällt eine Service-Gebühr für die Nutzung von inländischen Servern für Ihre Datenhaltung an.
Der einmalige Aufwand zum Hauptfeststellungszeitpunkt erfordert Personalkapazitäten, die sehr oft nicht zur Verfügung stehen. Daher bietet EY mit dem „managed services“-Ansatz auch die Übernahme des kompletten Grundsteuerprozesses – die Datenaufbereitung, Erstellung der Steuererklärungen, den Datentransfer, die Bescheidprüfung und die Beratung bei grundsteuerrechtlichen Zweifelsfragen – an. Implementierungsaufwand und Lizenzgebühren fallen bei dieser Variante nicht an.
Unseren Beratungsansatz nebst Demonstration des IT-Tools PropEY stellen wir allen Interessenten gerne - auch kurzfristig - unverbindlich vor.
Autoren: RA StB Dr. Erik Ohde, RA WP StB Bärbel Anna Berninger