IDW veröffentlicht fachliche Hinweise zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung

Ausgangssituation 

Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2), das die Atemwegserkrankung COVID-19 auslösen kann, hat sich inzwischen weltweit ausgebreitet. Hieraus ergeben sich zunehmend wirtschaftliche Auswirkungen, unter anderem aufgrund von Produktionsunterbrechungen, unterbrochenen Lieferketten oder rückläufiger Nachfrage nach Dienstleistungen oder Produkten. Die wirtschaftlichen Folgen des Virus können sich auch auf die Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung nach HGB oder IFRS sowie auf deren Prüfung auswirken.

 

Aktuelle Entwicklungen

Das IDW hat auf seiner Website inzwischen zwei fachliche Hinweise vom 4. und vom 25.3.2020 veröffentlicht, die sich damit befassen, welche Folgen das Virus auf die (Konzern-) Rechnungslegung und ihre Prüfung der betroffenen Unternehmen bzw. Konzerne hat. Die Hinweise gehen dabei auf folgende Themen ein:

I. Berücksichtigung von öffentlichen Stützungsmaßnahmen in der Rechnungslegung

II. Auswirkungen der Coronakrise auf am und nach dem 31.12.2019 endende Berichtsperioden

  • Ansatz- und Bewertungsstetigkeit
  • Wegfall der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie bestandsgefährdende Risiken
  • Anhang und Lagebericht
  • Einhaltung von Fristen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses

III. Weitere Auswirkungen auf nach dem 31.12.2019 endende Berichtsperioden

  • Postenübergreifende Bilanzierungsgrundsätze
  • Aktiv- und Passivposten
  • Latente Steuern
  • Anhang
  • Besonderheiten der Konzernrechnungslegung

IV. Ausgewählte Hinweise zur IFRS-Rechnungslegung

V. Auswirkungen auf den Prüfungsprozess

  • Besonderheiten bei der Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken
  • Auswirkungen der Risikobeurteilung auf weitere Prüfungshandlungen einschließlich der Beurteilung der Going Concern-Prämisse
  • Umgang mit Einschränkungen bei der Erlangung von Prüfungsnachweisen
  • Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen
  • Berichterstattung des Abschlussprüfers

 

Handlungsbedarf

Unternehmen können bereits heute unmittelbar oder mittelbar von den wirtschaftlichen Folgen des Virus betroffen sein. Da die weitere Entwicklung im Detail nicht abzusehen ist, ist eine ständige Überprüfung der vorhandenen Informationen sowie der möglichen Auswirkungen des Virus durch die Unternehmen und ihre Abschlussprüfer erforderlich.

ASU/IG