Auswirkungen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes (KöMoG) auf die Handelsbilanz von Personenhandelsgesellschaft

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 (KöMoG, BGBl. I 2021, S. 2050) hat der deutsche Gesetzgeber Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Option zur Körperschaftbesteuerung eröffnet. Bei Ausübung der Option wird die Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuert. Hierzu muss die Gesellschaft spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Die Option kann erstmals für Wirtschaftsjahre ausgeübt werden, die nach dem 31.12.2021 beginnen.

Sofern eine Personenhandelsgesellschaft fristgerecht zur Körperschaftbesteuerung optiert, hat sie ab dem Geschäftsjahr, für das die Option erstmals ausgeübt wurde, neben der Gewerbesteuer auch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag im Steueraufwand ihrer Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Entsprechend stellen einbehaltene Kapitalertragsteuern auf Kapitalerträge der Gesellschaft keine Vorauszahlungen der Gesellschaft auf die persönlichen Ertragsteuern ihrer Gesellschafter mehr dar und werden nicht mehr als Entnahme oder Forderung gegen die Gesellschafter erfasst. Sie sind vielmehr bei der Ermittlung des Steueraufwands und der Steuerrückstellungen der Gesellschaft zu berücksichtigen.

Darüber hinaus tangiert die Ausübung der Option zur Körperschaftbesteuerung die Bilanzierung latenter Steuern bei der Personengesellschaft, da der anzuwendende Steuersatz in diesem Fall auch die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag zu umfassen hat. Die erstmalige Bewertung der latenten Steuern einschließlich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf temporäre Differenzen stellt einen laufenden Geschäftsvorfall dar, der im Jahresabschluss der Personengesellschaft erfolgswirksam zu erfassen ist.
Bei einem bilanzierenden Gesellschafter der Personengesellschaft führt die Ausübung der Option zur Körperschaftbesteuerung typischerweise zur erfolgswirksamen Ausbuchung latenter Steuern, soweit diese aus der Beteiligung an der Personengesellschaft resultieren.

SSC