Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung

Das BMF gibt durch eine Zusammenstellung von automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden und Schätzverfahren einen Einblick, wie Besteuerungsgrundlagen in der steuerlichen Außenprüfung überprüft werden.

Bei einer steuerlichen Außenprüfung können mathematisch-statistische (quantitative) Prüfungsmethoden eingesetzt werden, um die Besteuerungsgrundlagen der Steuerpflichtigen unter Einbezug von Risikogesichtspunkten zu verproben und um diese auf Plausibilität zu prüfen. Kommt es bei der Prüfung zu Auffälligkeiten, werden im Rahmen der Außenprüfung weitere Prüfungshandlungen veranlasst, um die Ursachen zu klären. Gemäß § 200 AO besteht für den Steuerpflichtigen eine Pflicht zur Mitwirkung.

Das BMF hat nun in einem Schreiben vom 05.09.2023 automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden, welche in einer steuerlichen Außenprüfung eingesetzt werden können, zusammengestellt. Die Zusammenstellung ist jedoch nicht abschließend. Das Schreiben geht jeweils auf verschiedene Methoden ein, wie bspw. die Zeitreihenanalyse, mit Hilfe derer Entwicklungen und Muster durch Visualisierungen leicht erkennbar gemacht werden können. Ebenfalls erläutert wird die Ziffernanalyse, mit der Zahlenstrukturen der zu prüfenden Daten untersucht werden, oder die Struktur- und Verteilungsanalyse. Durch die Summarische Risikoprüfung (SRP) werden einzelne Prüfungsmethoden miteinander verknüpft und durch IT-gestützte Vorlagen unterstützt. Zudem erläutert das Schreiben die Methode, welche bei einem Stichprobenverfahren zum Einsatz kommen.

Die Ergebnisse einer solchen Prüfung können unter bestimmten Umständen gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 AO dazu führen, dass sich an die Prüfung mit quantitativen Prüfungsmethoden eine Schätzung anschließt. So nutzt bspw. die zeitreihenbasierte Schätzung die Ergebnisse aus der Zeitreihenanalyse als Grundlage, um die Schätzhöhe festzulegen. Werden unter Einsatz des Stichprobenverfahrens Mängel in den Daten festgestellt, kann hierfür der Fehler laut BMF entsprechend geschätzt werden.

Die bisher ergangene Rechtsprechung zu Fällen, in denen die Finanzverwaltung auf Basis automationsgestützter quantitativer Prüfungsmethoden rechtssichere Schätzungen vornahm, bezieht sich im Wesentlichen auf Fälle, in denen die Buchführung formell und materiell unrichtig war. Bargeldintensive Unternehmen waren hier im Fokus.

Daher gilt: Die Prüfbarkeit der Aufzeichnungen und Buchführung muss unter allen Umständen sichergestellt werden, sowohl retrograd als auch progressiv. Offenbaren sich in diesem Bereich Schwächen, bringen sich Unternehmen in eine unvorteilhafte, mit signifikanten Unsicherheiten behaftete Situation, denn das Finanzamt muss dann einen Weg finden, die Steuer quantitativ korrekt festzusetzen.

Doch auch, wenn in Prüfungssituationen keine begründeten Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit vorliegen, können die entsprechenden Verfahren eingesetzt werden, um das Massendatenmaterial zu verplausibilisieren und ggf. wertvolle Hinweise auf Auffälligkeiten und Prüfungsschwerpunkte zu identifizieren. Daher ist die steuerliche Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit nicht nur der Finanzbuchhaltung, sondern auch der zugrundeliegenden steuerrelevanten Geschäftsdaten sicherzustellen. Sollte die Betriebsprüfung mit Ergebnissen der automationsgestützten quantitativen Prüfung argumentieren, ist Vorsicht geboten. Dann ist zumeist die Widerlegung der statistisch hergeleiteten Feststellungen notwendig, um schwerwiegende Nachteile abzuwenden.

In einem weiteren Schreiben vom 05.09.2023 erläutert die Finanzverwaltung die in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe.

Die Volltexte der beiden Schreiben stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben (Prüfungsmethoden) kommen Sie hier.

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