Weitere OECD Veröffentlichungen zu Pillar 2

In Ergänzung der sog. Model Rules zur Umsetzung der Globalen Mindeststeuer (GloBE) legt die OECD neue Leitlinien und Anwendungserläuterungen vor. Hervorzuheben sind zusätzliche Safe Harbour Regelungen sowie Vereinfachungen im Mindeststeuer-Bericht. Weiterer Bestandteil des Dokumentenpakets ist ein Instrument (STTR), welches ein Mindeststeuerniveau über Anpassungen von Doppelbesteuerungsabkommen erreichen soll. 

Wie auch bereits in seinem Outcome Statement vom 11.07.2023 angekündigt, hat das Inclusive Framework on BEPS in dieser Woche (17.07.2023) weitere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Globalen Mindeststeuer (Pillar 2) bekannt gegeben.

Die Dokumente beinhalten zum einen eine sog. Subject-to-Tax Rule (STTR) nebst ausführlichem Umsetzungsregelwerk. Diese im Wesentlichen für Entwicklungsländer konzipierte Regelung ermöglicht eine Besteuerung bestimmter interner Einkünfte (insbesondere Zins- und Lizenzzahlungen sowie Zahlungen für alle gruppeninternen Dienstleistungen) eines multinationalen Konzerns, welche in einem anderen Staat niedrig besteuert werden. Konkret soll dem Staat der zahlenden Konzerneinheit (Quellenstaat), dessen Besteuerungsrechte qua Abkommen in ihrer Höhe begrenzt sind, die Möglichkeit zur Anhebung des Besteuerungsniveaus auf 9 Prozent eingeräumt werden, sofern der Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers diese Einkünfte unter diesem Nominalsteuersatz oder gar nicht besteuert. Der Anwendungsbereich der STTR ist durch einige Ausnahmen und Grenzwerte abgesteckt. So gilt die Regelung nur für jährliche Zahlungen der betroffenen Einkunftsarten in Höhe von mehr als 1 Million Euro (250.000 Euro in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt unter 40 Millionen Euro). Die Erhebung etwaiger abzuführender Mindeststeuern im Rahmen der STTR erfolgt in Form einer ex-post Jahresabgabe. Die GloBE Regeln gelten subsidiär zur STTR, sodass eine STTR Steuer bei der GloBE Ermittlung berücksichtigt werden muss. Umgesetzt wird die STTR über eine entsprechende Änderung der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, wahlweise mittels eines sog. Multilateralen Instruments. Dessen Fertigstellung zur Unterzeichnung durch die teilnehmenden Staaten ist für den 02.10.2023 avisiert.

Weitere technische Details der Umsetzung von Pillar 2 enthalten die ergänzten Dokumente zum Mindeststeuer-Bericht (GloBE Information Return) sowie der generellen Verwaltungsleitlinien (Administrative Guidance).

Die Vereinfachungen in der Berichterstattung zur Mindeststeuer betreffen primär eine Standardisierung der Berichtsform, welche auch den Steuerverwaltungen eine bessere Risikoanalyse und Beurteilung der Steuerpflicht einzelner Geschäftseinheiten ermöglichen soll. Zudem soll den multinationalen Unternehmen erlaubt sein, ihre GloBE Berechnungen auf Länderebene zu berichten.

Der neue, zweite Teil der Verwaltungsleitlinien beinhaltet Themen der Währungsumrechnung, der Behandlung steuerlicher Zulagen, Anwendung substanzbasierter Freibeträge sowie die Ausgestaltung der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT). Hervorzuheben sind jedoch zwei zusätzliche Safe Harbour Regelungen:

  • Ein permanenter Safe Harbour für Jurisdiktionen, die eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer einführen und diese auf Basis des Rechnungslegungsstandards des Konzerns oder – unter Berücksichtigung weiterer Voraussetzungen – eines lokalen Rechnungslegungsstandards ermitteln (QDMTT Safe Harbour).
  • Ein Übergangs-Safe Harbour, der die Jurisdiktion der Obersten Muttergesellschaft von der Anwendung der Sekundärergänzungssteuer für Wirtschaftsjahre ausnimmt, die bis Ende 2025 beginnen. Voraussetzung der Anwendung ist, dass diese Jurisdiktion einen Körperschaftsteuersatz von mindestens 20 Prozent anwendet (Transitional UTPR Safe Harbour). 

Seitens der OECD angekündigt ist ein umfangreicher Aktionsplan in Abstimmung mit regionalen und internationalen Organisationen, der eine schnelle und koordinierte Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung zu BEPS unterstützen soll. Ein besonderer Fokus gilt dabei unter anderem technischen Hilfestellungen für Entwicklungsländer.

Inwieweit diese neuen OECD-Leitlinien Eingang in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum nationalen Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (vgl. EY-Steuernachricht vom 10.07.2023) finden werden, bleibt abzuwarten.

Direkt zum OECD Dokument ‚Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy – Subject to Tax Rule (Pillar Two)’ kommen Sie hier.

Direkt zum OECD Dokument ‚Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy – Administrative Guidance on the Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two), July 2023‘ kommen Sie hier.

Direkt zum OECD Dokument ‚Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy – GloBE Information Return (Pillar Two) kommen Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema können Sie auch einem englischsprachigen EY Global Tax Alert entnehmen.