Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Am 31.05.2021 läuft die jährliche Nachweispflicht bei Einbringungen unter dem gemeinen Wert ab. Ebenso die Frist zur Vorlage der Jahreskontrollmeldung für 2021 bei Teilnahme am bisherigen vereinfachten Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 6 EStG a.F. sowie die Frist zur sog. MURI-Meldung über die zugeflossenen Kapitalerträge im Zusammenhang mit erteilten Freistellungsbescheinigungen. Die eigentlich auch Ende Mai auslaufende Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020 in Fällen steuerlicher Beratung wird auf den 31.08.2022 verlängert. Vorsteuervergütungsanträge für 2021 für außerhalb der EU ansässige Unternehmer müssen bis zum 30.06.2022 gestellt werden.
An diese und weitere wichtige Steuertermine der nächsten Wochen erinnert unsere Übersicht.
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