Kurz vor Weihnachten schnürt die EU-Kommission ein Paket mit Richtlinienentwürfen. Dieses beinhaltet Entwürfe zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung nach dem Vorbild der OECD Model Rules zu Pillar 2, eine Richtlinie gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen („ATAD 3“/“UNSHELL“) und einen Vorschlag zur Verwendung der EU-Eigenmittel, der insbesondere eine Abkehr von der EU-Digitalabgabe nahelegt.
EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung („Pillar 2“)
Nachdem die OECD am 20.12.2021 die sog. Model Rules zur zweiten Säule des BEPS 2.0 Projekts („Pillar 2“), der globalen effektiven Mindestbesteuerung veröffentlichte, zieht nun die EU-Kommission mit einem Richtlinienentwurf nach. Dieser orientiert sich eng an den zwischen den Staaten des Inclusive Framework on BEPS abgestimmten Regelungen und verfolgt das Ziel einer einheitlichen Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten.
Eine wesentliche Ergänzung zu den OECD Model Rules für Zwecke der Unionskonformität stellt die Erweiterung des Anwendungsbereichs von Pillar 2 auf rein inländische Konzerne dar. Dabei sieht die EU-Richtlinie analog zu den Regelungen der OECD die Option für die Mitgliedstaaten vor, eine nationale top-up tax zu erheben.
Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie bedarf der Einstimmigkeit im EU-Finanzministerrat. Der einzige EU-Staat, welcher nicht Mitglied des Inclusive Framework ist und somit nicht formal der Einigung auf OECD-Ebene zugestimmt hat, diese aber begrüßt hat, ist Zypern.
Direkt zu einem Global Tax Alert über die von der OECD veröffentlichten Model Rules kommen Sie hier.
Richtlinie gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen („ATAD 3“/”UNSHELL”)
Die „UNSHELL“-Initiative zielt auf die Bekämpfung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen („shell entities“). Sie umfasst zunächst Kriterien, nach denen Briefkastenfirmen identifiziert werden. Dafür müssen mehr als 75 Prozent der Einkünfte passiv sein (u.a. Zinsen, Dividenden), die Mehrzahl der Transaktionen muss grenzüberschreitend erfolgen und das Management des Unternehmens muss ausgelagert sein. Entsprechende Unternehmen unterliegen besonderen Informationspflichten. In einem weiteren Schritt wird entschieden, ob das Unternehmen über ein Mindestmaß an tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit verfügt. Ist dies nicht der Fall, sollen u.a. Steuervorteile, z.B. aus Doppelbesteuerungsabkommen, verweigert werden. Über eine Ergänzung der EU-Amtshilferichtlinie sollen die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Informationen über betroffene Unternehmen untereinander auszutauschen. Die neuen Regelungen, die ebenso der einstimmigen Annahme im Finanzministerrat bedürfen, sollen bis zum 30.06.2023 national umgesetzt und ab dem 01.01.2024 von den Mitgliedstaaten angewendet werden.
Kommunikation zur Verwendung der EU-Eigenmittel / Abkehr von EU-Digitalabgabe
Darüber hinaus hat die EU-Kommission ein Konzept zur Neuordnung der EU-Eigenmittel vorgelegt, die unmittelbar in den EU-Haushalt fließen. Demnach sollen 25 Prozent der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel, 75 Prozent aus dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus („CBAM“) und 15 Prozent aus dem über Pillar 1 künftig neu zugeteilten Steueraufkommen zur Finanzierung des EU-Haushalts herangezogen werden. Die Zuteilung auf Basis von OECD Pillar 1 soll die zuvor geplante eigenständigen EU-Digitalabgabe („Digital levy“) ersetzen. Sollte auf Ebene des Inclusive Framework keine Einigung gelingen, behält sich die EU-Kommission aber weiterhin die Einführung einer Digitalabgabe als Eigenmittel vor.
Daneben verpflichtet sich die EU-Kommission, bis Ende 2023 einen weiteren Vorschlag für neue Eigenmittel vorzulegen, der insbesondere eine Finanztransaktionssteuer und weitere an den Unternehmenssektor gebundene Eigenmittel umfassen könnte. Dieses zweite Paket soll auf dem Nachfolger der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), dem 'Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT)", aufbauen.
Der Volltext der Richtlinienentwürfe steht Ihnen auf der Internetseite der EU zur Verfügung.
Direkt zum Richtlinienentwurf zu Pillar 2 kommen Sie hier.
Direkt zum Richtlinienentwurf zu ATAD 3/UNSHELL kommen Sie hier.
Direkt zur Kommunikation für die Eigenmittel kommen Sie hier.
Webcast-Hinweis:
BEPS 2.0: Säule II nach der EU Richtlinie: Wir informieren Sie in unserem Webcast am 18.01.2022 um 10.00 Uhr zu den Überlegungen der OECD zur weltweiten effektiven Mindestbesteuerung und geben erste Handlungsempfehlungen angesichts der möglichen Auswirkungen. Registrieren Sie sich.
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