Pressemitteilung
16. Februar 2026  | Wien, Austria

EY Mixed Leadership Barometer H1 2026

Frauenanteil in Vorständen stagniert – weiter keine CEO an der Spitze

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  • Der Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in den im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen liegt weiterhin bei 13,8 Prozent
  • Insgesamt sind 26 der 188 Vorstandsmitglieder Frauen, vier mehr als im Vorjahr
  • 23 der 54 untersuchten Unternehmen haben mindestens eine Frau im Vorstand, drei davon sogar mehr als eine
  • Führungsfunktionen weiterhin ungleich verteilt: Kein einziges weibliches Vorstandsmitglied ist CEO, die meisten Frauen verantworten operative oder finanzielle Bereiche
  • Der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten der quotenpflichtigen Unternehmen liegt bei 31,7 Prozent – seit Erreichen der gesetzlichen Mindestquote stagnierend
  • Neues Gesetz soll mit 30. Juni 2026 den Frauenanteil in Gremien erhöhen

Der Frauenanteil in den Vorständen börsennotierter Unternehmen in Österreich beträgt aktuell 13,8 Prozent – zuletzt ohne erkennbare Dynamik nach oben. Mit Stichtag 1. Jänner 2026 sind 26 der insgesamt 188 Vorstandsmitglieder der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen weiblich. Das entspricht einem Anteil von 13,8 Prozent – unverändert gegenüber August 2025. Seit dem Start des EY Mixed Leadership Barometers im Jahr 2015 hat sich der Anteil damit zwar mehr als verdreifacht, bleibt aber dennoch gering.

Zu diesen Ergebnissen kommt das Mixed Leadership Barometer der Prüfungs- und Beratungsorganisation EY. Dafür werden halbjährlich die Strukturen von Vorständen und Aufsichtsräten der im Wiener Börse Index gelisteten österreichischen Unternehmen analysiert.

Mehrheit der Vorstandsteams weiterhin rein männlich

Trotz eines neuen Höchststands beim Frauenanteil bleibt der Handlungsbedarf groß, der Fortschritt hat in den vergangenen Jahren deutlich an Dynamik verloren: 31 der 54 WBI-Unternehmen verfügen weiterhin über keinen einzigen weiblichen Vorstand – das entspricht 57 Prozent. Nur drei Unternehmen (BKS Bank, Marinomed Biotech und Oberbank) haben mehr als eine Frau im Vorstand. Wie bereits bei der letzten Erhebung im August 2025 steht zudem keine Frau – und damit keine weibliche CEO – an der Spitze eines börsennotierten Unternehmens.

Ein Blick auf die Ressortverteilung zeigt, dass weibliche Vorstandsmitglieder nach wie vor stark auf bestimmte Funktionen konzentriert sind: Zehn der 26 Frauen verantworten das Finanzressort als CFO, neun sind für operative Bereiche zuständig – darunter zwei als COO. Zwei weitere Frauen bekleiden die Funktion einer Chief Risk Officer.

Neue gesetzliche Vorgaben: Fokus klar auf Aufsichtsräte, Vorstände ausgenommen

Der bisherige Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „Women on Boards“ wurde im Dezember 2025 geändert. Der neue Entwurf des Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetzes (GesLeiPoG) wurde deutlich abgeschwächt. Verbindlich geregelt ist künftig ausschließlich eine Mindestquote von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern in Aufsichts- und Verwaltungsräten börsennotierter Unternehmen. Die Regelung gilt für Neuwahlen und Entsendungen nach dem 29. Juni 2026. Die börsennotierten Gesellschaften haben dafür zu sorgen, dass die Quoten bis spätestens 31. Dezember 2026 erfüllt werden. Bestehende Mandate bleiben unberührt.

Keine verbindlichen Vorgaben enthält das Gesetz hingegen für Vorstände. Der ursprüngliche Entwurf hatte noch vorgesehen, dass bei börsennotierten Unternehmen mit mehr als zwei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann im Vorstand vertreten sein müssen. Diese Regelung wurde im jetzigen Entwurf ersatzlos gestrichen. Der Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaften kann zwar – wie bereits bisher - freiwillige „individuelle quantitative“ Zielvorgaben zur ausgewogenen Vertretung der Geschlechter im Vorstand festlegen, rechtlich verpflichtend sind diese jedoch nicht.

„Der im Dezember beschlossene Gesetzestext ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf spürbar verwässert worden. Die ursprünglich vorgesehene verbindliche Mindestbesetzung von Vorständen – mindestens eine Frau und ein Mann bei mehr als zwei Vorstandsmitgliedern – wurde ersatzlos gestrichen. Damit wird aus einem klaren Gleichstellungsinstrument eine weitgehend unverbindliche Empfehlung. Der politische Wille, auch auf operativer Führungsebene strukturelle Veränderungen durchzusetzen, ist im finalen Gesetz nicht mehr erkennbar“, sagt Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und Verantwortliche der Initiative Women. Fast Forward bei EY Österreich.

Aufsichtsrätinnen: Gesetzliche Mindestquote erreicht, aber kaum Dynamik

Bei den Aufsichtsgremien zeigt sich ein anderes Bild als bei den Vorständen: Zwar ist der Frauenanteil in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, zuletzt jedoch nur noch marginal. Aktuell sind 166 der insgesamt 523 Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt – das entspricht einem Anteil von 31,7 Prozent (August 2025: 31,5 %). Gegenüber der letzten Erhebung sind damit lediglich zwei zusätzliche Mandate an Frauen gegangen. Seit Erfüllung der gesetzlichen 30-Prozent-Quote stagniert die Entwicklung weitgehend, in einzelnen Jahren war sie sogar rückläufig. Auffällig ist zudem, dass viele Unternehmen knapp an der Mindestgrenze verharren; nur eine Minderheit erreicht bereits einen Frauenanteil von 40 Prozent oder mehr im Aufsichtsrat.

Zum Stichtag Jänner 2026 erfüllen alle Unternehmen, die aktuell in den Anwendungsbereich der bestehenden gesetzlichen Quotenregelung fallen, die gesetzlichen Anforderungen. Konkret betrifft dies 21 der 54 untersuchten WBI-Unternehmen. Insgesamt verfügen 46 der 54 Unternehmen über mindestens eine Frau im Aufsichtsrat, in 37 Unternehmen sind es mindestens zwei weibliche Mitglieder. Acht Unternehmen haben weiterhin einen rein männlich besetzten Aufsichtsrat.

Bisher war es für viele Unternehmen vergleichsweise einfach, der gesetzlichen Quotenpflicht zu entgehen, da diese nur für Aufsichtsräte mit mindestens sechs Kapitalvertreter:innen galt. Zahlreiche börsennotierte Unternehmen blieben unter dieser Schwelle. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf ändert sich dieser Rahmen jedoch deutlich: Künftig sollen alle börsennotierten Unternehmen unabhängig von der Größe des Aufsichtsrats der Quotenpflicht unterliegen. Damit wird der Anwendungsbereich ausgeweitet und der Handlungsdruck erhöht, den Frauenanteil in Führungs- und Kontrollgremien strukturell zu verbessern.

Branchenanalyse: Finanzbranche an der Spitze

Spitzenreiter bei der Frauenquote in Aufsichtsräten ist die Finanzbranche mit 40,5 Prozent (53 von 131 Mandaten). Auch Transport & Logistik (37 %), IT (36,6 %) und Energie (33,9 %) liegen über dem Durchschnitt. Schlusslicht ist die Rohstoffbranche mit lediglich 16,7 Prozent Frauenanteil.

Neuer 40-Prozent-Maßstab rückt näher

Mit dem neuen Gesetz rückt ein höherer Maßstab näher: Ab 30. Juni 2026 gilt für börsennotierte Unternehmen eine 40-Prozent-Quote im Aufsichtsrat. Der aktuelle Durchschnitt von 31,7 Prozent liegt deutlich unter dieser Zielmarke – für viele Unternehmen bedeutet das, dass bereits jetzt zusätzliche Schritte notwendig sind, um das künftige Niveau zu erreichen.

Rosemarie König, Partnerin bei EY Österreich, betont: „Quotenregelungen sind – wie die Vergangenheit zeigt – ein notwendiger Impuls, aber keine alleinige Lösung. Es braucht weitergehende Maßnahmen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft – etwa bei Gehaltstransparenz, der Reform der Kinderbetreuung oder der gleichberechtigten Einbindung von Männern in Vereinbarkeitsmaßnahmen.“

Helen Pelzmann ergänzt: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Quoten ein unerlässliches Instrument sind, um die Vertretung der unterschiedlichen Geschlechter in den Führungsgremien voranzutreiben. Ein deutliches diesbezügliches Signal auch auf Ebene des Vorstandes wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Geschlechterdiversität gewesen und hätte geholfen, alte Netzwerke und die Similarity Attraction im Bestellungsprozess, die häufig für die Homogenität in den Entscheidungsgremien verantwortlich sind, zu durchbrechen. Gerade in einer Zeit, in der Wandel und Transformation unabdingbar sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben ist, wäre es wichtig, die Diversität aktiv auch im Vorstand voranzutreiben, um auf diese Änderungen bestmöglich reagieren zu können. Die im derzeitigen Entwurf vorgesehene Quote von 40 Prozent im Aufsichtsrat bei sämtlichen börsenotierten Gesellschaften verschiebt die Zielgröße zumindest in diesem Gremium deutlich. Wie unsere Untersuchung zeigt, liegen derzeit noch viele Unternehmen wesentlich darunter. Unternehmen sind gut beraten, sich bereits jetzt nach geeigneten Kandidatinnen umzusehen. Davon gibt es zahlreiche. Viele von ihnen haben sich – im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen – sogar zusätzlich zu ihrer Qualifikation durch spezifische Lehrgänge für Aufsichtsratspositionen fachlich vorbereitet und weitergebildet.“

In eigener Sache: Frauenanteil bei EY

Mit Stichtag 01.01.2026 waren von den 44 Partner:innen von EY Österreich 11 Frauen – das entspricht einem Anteil von 25 Prozent. Auf Management-Ebene liegt der Frauenanteil aktuell bei 44,19 Prozent. Der Frauenanteil in der gesamten Belegschaft inkl. Praktikant:innen von EY Österreich 53 Prozent.

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EY im Überblick

EY* ist eine der führenden Prüfungs- und Beratungsorganisationen in Österreich. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 1.500 Mitarbeiter:innen an fünf Standorten und erzielte im Geschäftsjahr 2024/2025 einen Umsatz von 255 Millionen Euro. Gemeinsam mit den insgesamt über 400.000 Mitarbeiter:innen der internationalen EY-Organisation betreut EY Kund:innen überall auf der Welt.

EY bietet sowohl großen als auch mittelständischen Unternehmen ein umfangreiches Portfolio von Dienstleistungen an: Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung sowie Strategie- und Transaktionsberatung.

*Der Name EY bezieht sich in diesem Profil auf alle österreichischen Mitgliedsunternehmen von Ernst &Young Global Limited (EYG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Jedes EYG Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen.

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