AbgÄG 2025 – Grunderwerbsteuerliche Neuigkeiten

Am 10.12.2025 gab der Nationalrat grünes Licht für das Abgabenänderungsgesetz 2025. 

Im Bereich der Grunderwerbssteuer ergeben sich folgende Neuerungen:

  • Stiftungseingangssteuer: Es wird klargestellt, dass das Stiftungseingangssteueräquivalent in der Grunderwerbsteuer nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Vorgang nicht schon der Stiftungseingangssteuer unterlag. Dadurch sollen Mehrfachbesteuerungen vermieden werden.
  • Ratenzahlung: Die Möglichkeit der Entrichtung der Grunderwerbsteuer in Raten über 5 Jahre wird abgeschafft. Hintergrund der Abschaffung ist, dass die Ratenzahlung in der Praxis nicht in Anspruch genommen wurde.
  • Steuerschuldner: Sind sowohl die Voraussetzungen für eine steuerpflichtige Anteilsvereinigung (Vereinigung von mehr als 75% der Anteile in der Hand einer Person) als auch für einen Gesellschafterwechsel (Übertragung von mehr als 75% der Anteile innerhalb von 7 Jahren) erfüllt, wird künftig jene Person Steuerschuldner der GrESt sein, in dessen Händen die Anteile vereinigt werden. Bisher war in diesen Fällen die Gesellschaft, die übertragen wird, Steuerschuldnerin.
  • Abgabenerklärung: Das bisherige Papierverfahren bei den Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspielabgaben wird zukünftig durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Für die GrESt soll herbei als erstes ein elektronisches Verfahren im Jahr 2026 in Kraft treten. Da die technischen Voraussetzungen für dieses elektronische Verfahren erst geschaffen werden müssen, sollen die Änderungen mit 1. April 2026 in Kraft treten. Für den Fall, dass die technischen Voraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht implementiert werden können, soll der Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, das Inkrafttreten auf spätestens 1. Jänner 2027 zu verschieben. Das grundsätzliche System von Selbstberechnung und Abgabenerklärung soll dabei jedoch nicht verändert werden


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