Änderung der Registrierkassensicherheitsverordnung – eIDAS 2.0

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Mit der Änderung Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) im Dezember 2025 erfolgt nun der direkte Bezug auf die neu gefasste e-IDAS Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0).

Die Änderung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) wurde am 30.12.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 336/2025) kundgemacht und ist mit 31.12.2025 in Kraft getreten ist.

Die Änderung betrifft die Integration der EU-Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO; EU Nr. 910/2014, zuletzt geändert durch ABl. Nr. L 1183 vom 30.04.2024). Unternehmer:innen, die Registrierkassen verwenden, müssen sicherstellen, dass die eingesetzten Sicherheitseinrichtungen mit den Anforderungen der eIDAS-VO kompatibel sind.



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