Am 17.06.2025 wurde zwischen Österreich und Kuwait ein Abänderungsprotokoll zu dem am 13.06.2002 abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.
Quellensteuer auf Dividenden
Bislang hat das DBA kein Quellenbesteuerungsrecht für Dividenden vorgesehen. Mit dem Protokoll wird ein 10% Quellenbesteuerungsrecht für Portfoliodividenden eingeführt. Für den Quellenstaat besteht unverändert kein Besteuerungsrecht, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die unmittelbar über zu mindestens 10% am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt, oder der andere Staat selbst oder eine seiner Gebietskörperschaften oder eine staatliche Einrichtung ist.
Anrechnungsmethode
Österreich vermeidet die Doppelbesteuerung künftig mittels Anrechnungsmethode und nicht mehr im Wege der Befreiung.
Erweiterungen beim Informationsaustausch
Die neue Regelung zum Informationsaustausch erweitert den bisherigen Standard. Künftig können die Vertragsstaaten nicht nur für Zwecke des Abkommens, sondern auch für Steuern jeder Art, die von einem Vertragsstaat oder seiner Gebietskörperschaft erhoben werden, Informationen austauschen.
Moderne Missbrauchsklausel
Abkommensvorteile werden nicht gewährt, wenn eine Gestaltung oder Transaktion hauptsächlich darauf abzielt, diese Vorteile zu erlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die Vergünstigung trotz dieser Umstände dem Sinn und Zweck des Abkommens entspricht.
Regelung zur Mindestbesteuerung
Das Protokoll zum Abkommen wird um einen Absatz ergänzt, der klarstellt, dass die Vertragsstaaten nicht daran gehindert werden, nationale Gesetze zur Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen anwenden, die im Einklang mit den international anerkannten GloBE-Mustervorschriften stehen.
Die Ratifikation durch beide Vertragsstaaten und das Inkrafttreten bleiben abzuwarten.
Das gesamte Protokoll ist unter folgendem Link abrufbar: Protokoll Österreich - Kuwait