BMF: Anfragenbeantwortung zur Mitarbeiterprämie 2025 veröffentlicht

Die Anfragenbeantwortung des BMF konkretisiert die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025. Entscheidend ist eine sachliche, betriebsbezogene Begründung der Prämienvergabe.

Das BMF hat am 10.10.2025 im Rahmen einer Anfragenbeantwortung zur Mitarbeiterprämie 2025 zahlreiche Praxisfragen zur sachlichen, betriebsbezogenen Differenzierung beantwortet. Arbeitgeber:innen können gem. § 124b Z 478 EStG im Kalenderjahr 2025 Arbeitnehmer:innen aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 Euro pro Arbeitnehmer:in gewähren, wenn es sich dabei um eine zusätzliche Zahlung handelt, die üblicherweise bislang nicht gewährt wurde.

Zulässige Differenzierungen bei der Prämienbemessung sind demnach insbesondere leistungs-, funktions- oder abteilungsbezogene Unterschiede, etwa bei Prämienvergaben abhängig von Zielerreichung, bei besonderem Projekterfolg oder für Schlüsselkräfte. Eine Differenzierung nach Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen, Betriebszugehörigkeit und Qualifikation ist ebenfalls möglich. Keine sachlich betriebsbezogenen Gründe liegen hingegen bei Differenzierungen nach sozialen Kriterien wie Alter, Familienstand oder Kinderanzahl vor.

Die Prämie muss zusätzlich gewährt werden und darf keine bereits bestehende Leistungsvereinbarung ersetzen. Eine steuerfreie Auszahlung ist bis spätestens 15.02.2026 möglich. Eine im Kollektivvertrag vorgesehene Einmalzahlung kann grundsätzlich auch unter die Befreiung fallen. 



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