BMF Information über die internationale Vollstreckungsamtshilfe

Die BMF Information vom 19.12.2025 bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der internationalen Vollstreckungsamtshilfe.

Das BMF hat in seiner Information vom 19.12.2025 (2025-1.045.496) einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen im Bereich der internationalen Vollstreckungsamtshilfe veröffentlicht. Vollstreckung bedeutet in diesem Zusammenhang ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung rechtlicher Ansprüche in Bezug auf Steuern und Abgaben, wenn der Schuldner der Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt. 

Die Information gibt einen Überblick über folgende Bereiche der internationalen Vollstreckungsamtshilfe:

  • Vollstreckungsamtshilfe innerhalb der EU auf Basis des EU‑Vollstreckungsamtshilfegesetzes (EU‑VAHG) zur Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie;
  • Vollstreckungsamtshilfe auf Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen, einschließlich einer Einordnung nach Umfang der jeweiligen Amtshilfe;
  • EU‑Abkommen im Bereich der Umsatzsteuer mit Großbritannien und Nordirland, Norwegen und Schweiz.

Zudem stellt die Information klar, dass die Amtshilfekonvention (Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe; BGBl. III Nr. 193/2014) aufgrund des österreichischen Vorbehalts keine Rechtsgrundlage für internationale Vollstreckungsamtshilfe darstellt. 



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