BMF: Photovoltaikerlass 2025

Das BMF hat am 30.07.2025 eine Überarbeitung des Erlasses aus 2014 zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften (Photovoltaikerlass) veröffentlicht.

Der überarbeitete Photovoltaikerlass vom 30.07.2025 (2025-0.461.257) ersetzt den Photovoltaikerlass vom 24.02.2014 (BMF-010219/0488-VI/4/2013) und berücksichtigt die Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Der überarbeitete Erlass hat einen Umfang von 55 Seiten und enthält zahlreiche Abbildungen, Tabellen und Beispiele.

Die steuerliche Beurteilung in den Bereichen der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe erfolgt nach den drei Nutzungsarten Volleinspeiser, Überschusseinspeiser und Inselbetrieb. Der befristete Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.03.2025 (§ 28 Abs. 62 UStG) wurde in den Erlass aufgenommen und erläutert.

Erstmals einbezogen werden Energiegemeinschaften. Hier werden die seit 2017 bestehenden Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) sowie die seit 2021 geschaffenen Modelle der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und der Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) behandelt.

Der neue Photovoltaikerlass ist ab der Veranlagung 2025 anzuwenden. Steuerpflichtige können sich auch für frühere Veranlagungen auf diesen Erlass berufen.



Kontaktieren Sie uns
Neugierig geworden? Schreiben Sie uns.