Budgetbegleitgesetz 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Von Grunderwerbsteuer über weitere steuerliche Änderungen, über Klimabonus bis Sozialleistung: Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt zahlreiche Neuerungen mit weitreichenden Auswirkungen.

Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025), mit dem u.a. das Einkommensteuergesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, sowie die Bundesgesetze über den Energiekrisenbeitrag-Strom und -fossile Energieträger geändert wurden, wurde am 30.06.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 25/2025) veröffentlicht (vgl. unsere Tax Short Cuts Nr. 10/2025 vom 06.05.2025).

Wesentliche Änderungen sind die Abschaffung des Klimabonus und eine Erschwernis beim Zugang zur Korridorpension. Zudem werden die Familienbeihilfe und weitere familienbezogene Leistungen für zwei Jahre nicht an die Inflation angepasst. Steuerliche Entlastungsmaßnahmen aus dem dritten Drittel der sogenannten kalten Progression entfallen bis einschließlich 2029. Die Stiftungseingangssteuer wird von 2,5% auf 3,5% erhöht. Bei der Immobilienertragsteuer wird ein 30% Umwidmungszuschlag eingeführt.

Das BBG 2025 bringt wesentliche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer. Der Gesellschafterwechsel wird auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt, die Beteiligungsschwelle wird auf 75% reduziert und er Beobachtungszeitraum auf 7 Jahre ausgedehnt. Bei der Anteilsvereinigung gilt auch die Erwerbergruppe als neues Steuersubjekt, sie wird auch auf mittelbare Anteilsübertragungen ausgedehnt und die Beteiligungsschwelle ebenfalls auf 75% abgesenkt. Für Immobiliengesellschaften (überwiegende Einkünfteerzielung durch Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken) ist die Bemessungsgrundlage künftig der gemeine Wert und der Steuersatz beträgt 3,5%. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage bringen Klarstellungen zur Anteilsvereinigung, -übertragung sowie zum Gesellschafterwechsel. Weitergehende Informationen dazu finden Sie in unseren Real Estate Tax Short Cuts.

Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere Maßnahmen umgesetzt. Die Servicegebühr für die e-Card wurde erhöht, die Geringfügigkeitsgrenze wird vorübergehend eingefroren. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe dürfen künftig nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen.

Gleichzeitig wurden auch einzelne Entlastungen beschlossen. Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel sind ab 2026 von der Umsatzsteuer befreit. Der „Pendlereuro“ wurde verdreifacht. Die NoVA-Befreiung für Kasten- und Pritschenwägen wird wieder eingeführt. Schließlich wird die Betriebsausgabenpauschalierung ausgeweitet, und eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro pro Jahr eingeführt.

Der gesamte Gesetzestext kann unter folgendem Link abgerufen werden: BBG 2025 - Bundegesetzblatt



Kontaktieren Sie uns
Neugierig geworden? Schreiben Sie uns.