Erhöhter IFB im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung ist die befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) nun in Kraft getreten.

Die Erhöhung des IFB wurde am 03.11.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 79/2025 vom 03.11.2025) veröffentlicht (vgl. unsere Steuernachrichten Nr. 24/2025 vom 21.10.2025).

Für Investitionen zwischen dem 01.11.2025 und dem 31.12.2026 beträgt der IFB 20%, bei ökologischen Investitionen 22%. Wird die Anschaffung oder Herstellung erst nach dem 31.12.2026 abgeschlossen, gilt die Erhöhung nur für jene Teilbeträge, die im begünstigten Zeitraum aktiviert wurden.

Übersteigen die Investitionen im November und Dezember 2025 die aliquote Bemessungsgrundlage, kann für die Differenz der niedrigere IFB für 2025 geltend gemacht werden. Alternativ kann die Differenz auch in das Jahr 2026 vorgetragen werden.



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