Erweiterung des Transparenzportals

Seit Anfang September 2025 sind staatliche Leistungen ab 1.500,00 Euro im Transparenzportal einsehbar.

Mit 01.09.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Damit sind Behörden und andere öffentliche Stellen verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse nicht nur auf Anfrage, sondern auch proaktiv zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Transparenzdatenportal erweitert. Nunmehr werden im Transparenzportal staatliche Leistungen ab einem Schwellenwert von 1.500 Euro, die an nicht-natürliche Personen und Einzelunternehmen vergeben werden, öffentlich einsehbar gemacht.

Förderungen an Privatpersonen und an solche, durch deren Bekanntgabe eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit droht, oder die Bekanntgabe einen erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schaden einer Gebietskörperschaft nach sich ziehen könnte, bleiben von der namentlichen Veröffentlichung ausgenommen.

Das Transparenzportal bietet einen Überblick über mehr als 5.000 staatliche Leistungen. Informationen zu Förderungen und Empfängern von Förderungen können über die Suchmaske im Transparenzportal abgerufen werden.



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