EU: Blacklist nicht kooperativer Länder und Gebiete bestätigt

Der Rat hat am 10.10.2025 die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Es stehen insgesamt 11 Länder und Gebiete auf der Liste.

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, die sogenannte „EU-Blacklist“, wurde im Dezember 2017 eingeführt. Länder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe vom Rat festgelegter Kriterien bewertet. Dazu gehören Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen. Der Rat will damit verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen fördern.

Die EU-Blacklist wird zweimal jährlich aktualisiert und wurde zuletzt am 10.10.2025 überarbeitet (Pressemitteilung 799/25). Die Liste umfasst Länder, die ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nicht nachgekommen sind, und Länder, die sich geweigert haben, dies zu tun.

Für österreichische Gesellschaften ist die EU-Blacklist insbesondere relevant für die (pauschale) Einstufung ausländischer Tochtergesellschaften als niedrigbesteuert für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10a Abs. 11 KStG), für eine DAC-6 Meldepflicht bei konzerninternen grenzüberschreitenden Zahlungen an in diesen Ländern ansässige verbundene Unternehmen (§ 5 Z 1 lit b EU-MPfG), und die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (§ 9 Abs. 1 Z 1 CBCR-VG).

Folgende 11 Länder und Gebiete stehen auf der Liste und fallen somit unter das Überprüfungsverfahren der EU:

  • Amerikanisch-Samoa
  • Anguilla
  • Fidschi
  • Guam
  • Palau
  • Panama
  • Russland
  • Samoa
  • Trinidad und Tobago
  • die Amerikanischen Jungferninseln
  • Vanuatu

Die nächste Überarbeitung ist für Februar 2026 vorgesehen.



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