Globale Mindestbesteuerung: OECD veröffentlicht Side-by-Side Package

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Die OECD hat am 05.01.2026 die erwarteten neuen Regeln zur globalen Mindestbesteuerung im Rahmen eines „Side-by-Side“ (SbS) Packages veröffentlicht. Das SbS ist auf eine Einigung zwischen den USA und den G7-Ländern im Sommer 2025 zurückzuführen, nachdem die USA eine Strafbesteuerung (Section 899) im Falle einer unveränderten Beibehaltung des globalen Mindeststeuersystems angedroht haben.

Neben den Regelungen zum SbS Regime (Side-by-Side Package) sind weitere Vereinfachungen des komplexen Systems zur Ermittlung der effektiven Steuerquote und einer etwaigen Ergänzungssteuer zentrale Bestandteile der neuen Regelungen.

Die neuen Vereinfachungsregeln sind als Verwaltungsleitlinien (Administrative Guidance) konzipiert, die in den Kommentar zu den OECD GloBE Model Rules eingepflegt werden sollen; eine entsprechende Umsetzung in nationales Recht durch die einzelnen Steuerjurisdiktionen ist demnächst zu erwarten. Betroffene Unternehmen sollten das Package bereits jetzt sorgfältig analysieren und die bevorstehende Umsetzung, durch die für sie jeweils relevanten Steuerjurisdiktionen beobachten, um zukünftig in der Komplexität der vielen neuen Alternativen die für sie am besten geeigneten Wahlmöglichkeiten zu treffen. 

Das Side-by-Side Package im Überblick

  1. Ein permanenter Simplified ETR Safe Harbour wird ab 2027 anwendbar sein (unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 2026) und schafft eine weitere Berechnungsmethode (neben dem Simplified ETR Test im CbCR-Safe Harbour und der Vollberechnung), die einerseits Vereinfachungen bringt (deutlich weniger Anpassungen als in der Vollberechnung bei Ermittlung des GloBE Income und der Adjusted Covered Taxes, („Vollberechnung light“)) und andererseits die Integrität der globalen Mindestbesteuerung sicherstellt).
  2. Der (temporär befristete) Transitional CbCR Safe Harbour wird um ein Jahr verlängert und kann nun auch noch für das Jahr 2027 angewendet werden. Steuerpflichtige können im Zeitraum der Überlappung zwischen dem neuen Simplified ETR und dem Transitional CbCR Safe Harbour wählen.
  3. Ein neuer Substance-based Tax Incentive (SBTI) Safe Harbour bewirkt, dass qualifizierte substanzbasierte Steuerbegünstigungen (qualified tax incentives, QTI) als Erhöhung der Covered Taxes behandelt werden, um damit einen in Höhe der QTIs korrespondierenden Betrag vom Ergänzungssteuerbetrag (top-up tax) auszunehmen. Die Wahl des SBTI Safe Harbour kann jurisdiktionsbezogen ab 2026 getroffen werden und bietet für die Länder größere Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Steueranreizsysteme.
  4. Im Zuge des Side-by-Side Systems werden zwei neue permanente Safe Harbours eingeführt: der Side-by-Side Safe Harbour und der UPE Safe Harbour. Ersterer bewirkt ab Anfang 2026, dass Unternehmensgruppen mit oberster Muttergesellschaft in einer Jurisdiktion mit einem qualifizierten SbS-Regime (derzeit nur US-based-Headquarters) weder der Income Inclusion Rule (IIR, Primärergänzungssteuer) noch der Undertaxed Profits Rule (UTPR, Sekundärergänzungssteuer) unterliegen, sofern sie den SbS-Safe Harbour wählen. Ungeachtet davon besteht für jene Unternehmensgruppen jedoch weiterhin Pflicht zur Entrichtung einer allfälligen nationalen Ergänzungssteuer (NES oder QDMTT) in den Ländern, in denen die US-Unternehmengruppe tätig ist. Damit bleiben österreichische Töchter von US-Gruppen weiterhin von der nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) in Österreich umfasst und die QDMTT gilt damit als Hauptmechanismus zur Sicherstellung lokalen Steueraufkommens. Im aktuellen Central Record der OECD werden derzeit nur die USA als einzige Jurisdiktion mit einem qualifizierten SbS-Regime ausgewiesen. Der zweite Safe Harbour des SbS Systems ist der UPE Safe Harbour, der den temporären UTPR Safe Harbour (§ 57 MinBestG) ab Anfang 2026 ersetzen soll, jedoch strengere Voraussetzungen zur Anwendung vorsieht. Dadurch wird für das Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft – und ausschließlich für dieses – kein Ergänzungssteuerbetrag im Rahmen der Sekundärergänzungssteuer (UTPR) erhoben, sofern das betreffende Hoheitsgebiet die Kriterien eines qualifizierten UPE-Regimes erfüllt. Bis dato sind im Central Record der OECD noch keine Steuerhoheitsgebiete mit qualifiziertem UPE-Regime verzeichnet.
  5. Das SbS-Package skizziert auch das zukünftige Arbeitsprogramm der OECD für weitere angedachte Vereinfachungen und Anpassungen: Unter anderem soll der Simplified ETR Safe Harbour um einen permanenten Routinegewinn-Test und einen permanenten De-minimis-Test erweitert werden (anberaumt für erstes Halbjahr 2026) und eine Überprüfung erfolgen, inwieweit die vorgestellten vereinfachten Regelungen auch im System der Vollberechnung der globalen Mindestbesteuerung zur Anwendung kommen können. Im Lichte der neuen Safe Harbours sind auch Anpassungen beim Mindeststeuerbericht (GloBE Information Return, GIR) angekündigt (erstes Halbjahr 2026). Vor allem in Bezug auf die zwei neuen Safe Harbours im Zusammenhang mit dem SbS-System hebt die OECD die Wichtigkeit einer Risikoüberprüfung hinsichtlich gleicher Wettbewerbsbedingungen („level playing field“) hervor und kündigt einen evidenzbasierten Bestandsaufnahmeprozess („stocktake“) an, der bis 2029 das Zusammenspiel der unterschiedlichen Regelungen vor dem Hintergrund möglicher unerwünschter Effekte bewerten soll.

Auswirkungen für die Praxis

Mit dem SbS Package erweitert die OECD das globale Mindestbesteuerungsregime um insgesamt vier neue Safe Harbours, die trotz angestrebter Vereinfachungen im Ergebnis deutlich mehr Komplexität aufgrund der vielen neuen Alternativen mit sich bringen.

Unverändert bleiben die bestehenden Regelungen und die Compliance Anforderungen für die Jahre 2024 und 2025. Wichtigstes Key-Takeaway aus dem neuen Side-by-Side System ist, dass österreichische Töchter von US-amerikanischen Konzernen auch weiterhin nicht vollumfänglich vom Pillar 2-Regime ausgenommen sind und der NES-Pflicht in Österreich unterliegen. Damit wird klar, dass nationale Ergänzungssteuern (NES, QDMTTs) die zentrale Komponente im globalen Mindestbesteuerungsregime sind und in den meisten Fällen als primärer Durchsetzungsmechanismus dieses Regimes dienen.

Für US-Töchter von österreichischen Gruppen ändert sich vorerst für die Jahre 2024 und 2025 ebenfalls nichts; ab 2026 sind die neuen Regelungen zu analysieren und es werden auch in den USA Erklärungen für Pillar 2 abzugeben sein, um den neuen SbS Safe Harbour beanspruchen zu können.

Die freudigste Nachricht in dem Package ist die Verlängerung des Transitional CbCR Safe Harbour, der es betroffenen Gruppen ermöglicht, noch mehr Zeit für die intensive Auseinandersetzung mit den detaillierten Regeln, sowie auch der Analyse der neuen Vereinfachungen zu haben. Inwieweit durch den Simplified ETR Safe Harbour tatsächlich die erhofften Vereinfachungen im Vergleich zur Vollberechnung eintreten werden, bleibt abzuwarten und wird stark von der individuellen Situation einer Unternehmensgruppe abhängen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem neuen Regelwerk und den Auswirkungen auf die Gruppe ist jedenfalls anzuraten. Ihre EY Steuerexpert:innen stehen Ihnen dabei sehr gerne als Ansprechpersonen zur Verfügung.



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