BMF: Inflationsanpassungsverordnung 2026

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Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs und fixer Absetzbeträge kommt es jährlich zu einem inflationsbedingten Mehraufkommen an Einkommensteuer. Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II wurde im Jahr 2022 beschlossen, diese steuerliche Mehrbelastung durch die kalte Progression abzugelten. Gem. § 33a EStG sind bestimmte Grenz- und Absetzbeträge jährlich im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate anzupassen. Über die Abgeltung des verbleibenden Drittels hatte nach alter Rechtslage bis spätestens 15. September eines jeden Jahres ein gesonderter Beschluss gefasst werden müssen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde diese Beschlussfassung – und damit auch die Abgeltung des verbleibenden Drittels – für die Jahre 2025 bis 2028 ausgesetzt.

Am 30.08.2025 wurde die Inflationsanpassungsverordnung 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 191/2025) veröffentlicht. Mit der Verordnung wurden die der Inflationsrate anzupassenden Grenz- und Absetzbeträge um 1,733% (somit 2/3 der Inflationsrate) angehoben. Unter anderem wurden folgende Grenzbeträge für die Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2026 erhöht:

  • Einkommensteile bis zu 13.539,00 Euro unterliegen nunmehr einem Steuersatz von 0% (davor bis zu 13.308,00 Euro),
  • Einkommensteile über 104.859,00 Euro unterliegen nunmehr einem Steuersatz von 50% (davor über 103.072,00 Euro).


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