Jahresende 2025: Verpflichtende Erstellung eines Registrierkassen-Jahresbelegs

Zum Jahresende 2025 muss der Registrierkassen-Jahresbeleg (gleichzeitig Dezember-Monatsbeleg) erstellt, geprüft und archiviert werden.

Zum Ende jedes Kalenderjahres muss (auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr) ein Registrierkassen-Jahresbeleg erstellt werden, der gleichzeitig den Monatsbeleg für den Monat Dezember darstellt. Dieser Jahresbeleg ist zu signieren, auszudrucken, zu prüfen (über die Belegcheck-App des BMF) und aufzubewahren (§ 8 Abs. 3 Registrierkassensicherheitsverordnung).

Weitere Informationen finden sich im Handbuch Registrierkassen des BMF



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