Konjunkturpaket: Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 - Entwurf

Die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket angekündigt, das u.a. Änderungen beim Investitionsfreibetrag und einen Stromkosten-Ausgleich für Unternehmen vorsieht.

Die österreichische Bundesregierung hat sich auf ein Konjunkturpaket geeinigt. Im Rahmen einer Pressekonferenz am 02.09.2025 wurde u.a. die Erhöhung der Investitionsfreibetrags von derzeit 10 auf 20% und des Öko-Investitionsfreibetrags vom 15 auf 22% angekündigt; ein Gesetzesentwurf liegt dazu bislang noch nicht vor. Zusätzlich soll eine Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen eingeführt und der Breitbandausbau weiter gefördert werden.

Am 08.09.2025 ist der Entwurf des Stromkosten-Ausgleichsgesetzes 2025 (SAG 2025) im Nationalrat eingelangt, die Begutachtungsfrist endet am 22.09.2025. Mit dem SAG soll energieintensiven Unternehmen bestimmter Sektoren ein finanzieller Ausgleich für jene Mehrkosten gewährt werden, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise entstehen.

Gefördert werden sollen die Jahre 2025 und 2026 mit je 75 Mio Euro, die Abwicklung ist über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) geplant. Die Förderhöhe wird mit 75% der indirekten CO₂-Kosten begrenzt und abhängig von der Energieintensität nach vorgegebenen Ermittlungsformeln berechnet. Förderungsempfänger:innen sollen verpflichtet werden, ein Energieaudit durchzuführen und für den Erhalt der Förderung ökologische Gegenleistungen zu erbringen. Dazu sollen Unternehmen mindestens 80% der Fördersumme in Maßnahmen investieren, die sich innerhalb von fünf Jahren amortisieren, insbesondere in Energieeffizienz, erneuerbare Stromerzeugung und Dekarbonisierung des Produktionsprozesses.

Eine beihilfenrechtliche Genehmigung durch die EU Kommission ist erforderlich.

Die weitere Gesetzeswerdung bleiben abzuwarten.



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