Das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) wurde als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 Teil Daten (BGBl. I. Nr. 96/2025) am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Krypto-MPfG wird die Richtlinie (EU) 2023/2226 über die Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung hinsichtlich des verpflichtenden automatischen Austauschs der von meldenden Anbieter:innen von Krypto-Dienstleistungen gemeldeten Informationen (DAC8) in österreichisches Recht umgesetzt. Die überarbeitete Amtshilferichtlinie (DAC8) basiert auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD.
Das Krypto-MPfG regelt die Pflicht zur Registrierung, die Pflichten zur Meldung von Informationen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und zur Sorgfalt von meldenden Anbieter:innenn, sowie den automatischen Austausch der gemeldeten Informationen mit den zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten. Meldezeitraum ist das Kalenderjahr, der Austausch der Meldungen zwischen den nationalen Behörden erfolgt erstmals für 2026.
Am 30.12.2025 wurde die Krypto-MPfG-Durchführungsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 331/2025) veröffentlicht. Sie regelt die Nachweispflichten bei einer Befreiung von der Meldepflicht nach dem Krypto-MPfG, wenn ein:e Anbieter:in auch in einem anderen Staat meldepflichtig ist. Krypto-Dienstleistungsanbieter:innen können die Befreiung geltend machen, wenn sie dies dem Finanzamt über FinanzOnline unter Beilage entsprechender Nachweise, insbesondere dem Nachweis über die im Ausland erfolgte Meldung, mitteilen.
Zudem wird in der Verordnung das Verfahren zur Registrierung für Kryptowert-Betreiber:innen und die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Meldung über FinanzOnline geregelt.
Die Verordnung ist mit 01.01.2026 in Kraft getreten.
Anleger:innen müssen Einkünfte aus Kryptowährungen in ihre Steuererklärung aufnehmen (§ 27b EStG). Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 durch das Krypto-MPfG in Österreich und den Informationsaustausch auch mit EU- und Drittstaaten werden Krypto-Transaktionen für die Finanzverwaltungen grenzüberschreitend transparent. Österreichische Anleger:innen sollten überprüfen, ob Einkünfte aus Kryptowährungen aus in- und ausländischen Kryptobörsen bislang schon ordnungsgemäß erklärt wurden. Mit einer rechtzeitigen strafbefreienden Selbstanzeige können finanzstrafrechtliche Konsequenzen mit hohen Strafen vermieden werden. Die EY Steuerexpert:innen unterstützen dabei sehr gerne.