BMF: Liebhabereirichtlinien 2012, Wartungserlass 2025

Mit dem Wartungserlass zu den Liebhabereirichtlinien 2012 wurde insbesondere der verlängerte Prognosezeitraum für die Vermietung von Gebäuden, Eigentumswohnungen und Eigenheimen in die Richtlinien aufgenommen.

Das BMF hat am 24.06.2025 den Liebhabereirichtlinien Wartungserlass 2025 (2025-0.445.567) veröffentlicht. Die letzte Wartung wurde mit Erlass vom 02.03.2021 (2021-0.103.698) durchgeführt. Im vorliegenden Wartungserlass wurden das Abgabenänderungsgesetz 2024, die angepasste Liebhabereiverordnung und die jüngste VwGH-Judikatur in die Richtlinie eingearbeitet.

Die Liebhabereiverordnung wurde am 27.03.2024 (BGBl. II Nr. 89/2024) dahin gehend geändert, dass für Vermietungen ab 01.01.2024 die Prognosezeiträume zur Erreichung eines Gesamtüberschusses verlängert wurden. 

Bei großen Vermietungen (Überlassung von Gebäuden) beträgt der absehbare Zeitraum nunmehr 30 Jahre ab Beginn der Vermietung beziehungsweise 33 Jahre ab dem ersten Anfall von Aufwendungen. Bei der Vermietung von Wohnungen oder Eigenheimen muss einen Gesamtüberschuss binnen 25 Jahren beziehungsweise 28 Jahren ab dem erstmaligen Anfall von Aufwendungen erreicht werden. 

Weiters wurde der Erlass vom 23.12.2019 (BMF-010102/0007-I/8/2019) aufgenommen (Rz 199), wonach bei Liebhaberei keine Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- oder Belegerteilungspflichten besteht.

Der gesamte Wartungserlass 2025 ist unter folgendem Link abrufbar: Liebhabereirichtlinien 2012, Wartungserlass 2025



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