Neue Intrastat‑Meldeschwellen ab dem Berichtsjahr 2026

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Mit 2026 kommt es zu einer Anpassung der Intrastat‑Meldeschwellen. Für Importe und Exporte innerhalb der EU gelten künftig höhere Grenzwerte.

Mit der am 23.01.2026 in Kraft getretenen Novelle der Handelsstatistikverordnung (BGBl. II Nr. 16/2026) wurden die Meldeschwellen für Intrastat‑Erklärungen erhöht. Mit dem Berichtsjahr 2026 gelten damit neue Grenzwerte für die statistische Erfassung von Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union. Die Meldegrenze für Intra‑EU‑Importe beträgt ab 2026 5.000.000 Euro statt bisher 1.100.000 Euro pro Jahr. Für Intra‑EU‑Exporte wird die Schwelle von zuvor 1.100.000 Euro auf 1.200.000 Euro pro Jahr angehoben.

Unternehmen, die im Jahr 2025 weder die neue Import‑ noch die neue Exportschwelle erreichen, sind ab dem Jahr 2026 nicht mehr verpflichtet, Intrastat‑Meldungen abzugeben. Wird einer der neuen Schwellenwerte im Laufe des Jahres 2026 erreicht oder überschritten, beginnt die Meldepflicht ab dem jeweiligen Berichtsmonat. Die Verpflichtung gilt jeweils nur für jene Verkehrsrichtung, in der der Schwellenwert überschritten wurde.



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