Ab dem 01.07.2025 müssen Einbringungen, Zusammenschlüsse und Realteilungen, die unter die Finanzamtszuständigkeit gemäß § 13 Abs. 1 UmgrStG fallen, strukturiert und in der Regel elektronisch über FinanzOnline gemeldet werden. Diese Neuerung baut auf der bereits bestehenden strukturierten Anzeige nach § 43 Abs. 1 UmgrStG auf und verfolgt das Ziel, die Erfassung von Umgründungen einheitlich und standardisiert fortzusetzen.
Die Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV) wurde auf Basis des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2023 erlassen und legt Form und Inhalt der strukturierten Meldung fest. Die strukturierte Anzeige ist seit 2024 für Umgründungen verpflichtend, die nach dem 31.12.2023 beschlossen oder vertraglich vereinbart wurden. Die strukturierte Meldung gilt für Umgründungen, die nach dem 30.06.2025 beschlossen oder unterzeichnet werden.
Für Umgründungen mit Firmenbuchzuständigkeit bleiben die bisherigen Anzeigepflichten unverändert, hier ist weiterhin die strukturierte Anzeige maßgeblich.
Die Meldung erfolgt über eine erweiterte Eingabemaske unter „Weitere Services“ in FinanzOnline. Diese Maske umfasst sowohl die strukturierte Anzeige als auch die strukturierte Meldung. Im Rahmen der Meldung sind meldespezifische Angaben zu erfassen sowie die erforderlichen Unterlagen wie Bilanzen, Verträge und bei Mehrfachzüge gemäß § 39 UmgrStG der Umgründungsplan hochzuladen.
Ob die Meldung elektronisch oder schriftlich erfolgt, richtet sich danach, ob der meldende Steuerpflichtige über eine inländische Steuernummer verfügt. Bei Vorliegen einer solchen ist die elektronische Meldung verpflichtend.
Die Möglichkeit einer kombinierten Meldung/Anzeige besteht, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Damit können sämtliche Anzeigepflichten der Umgründungspartner in einer einzigen Eingabe erfüllt werden.
Die Meldung umfasst Pflichtangaben wie Umgründungsstichtag, beteiligte Partner, übertragenes Vermögen und weitere meldespezifische Daten. Die Übermittlung dieser vollständigen und korrekten Angaben ist Voraussetzung für die Anerkennung der Meldung.
Weitere Informationen sowie das aktualisierte Handbuch zur Eingabemaske sind auf der Website des BMF unter Handbücher und spezielle Regelungen für Unternehmer abrufbar.