Umgründungssteuerrichtlinien – Wartungserlass 2025

Das BMF hat die Umgründungssteuerrichtlinien 2002 aktualisiert und dabei gesetzliche Änderungen eingearbeitet.

Mit Erlass des BMF vom 16.12.2025 (2025-0.981.373) wurden die Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR) aktualisiert. Der Erlass enthält neben der laufenden Wartung insbesondere Anpassungen und Aktualisierungen aufgrund der seit der letzten Wartung erfolgten rechtlichen Änderungen, unter anderem durch das Abgabenänderungsgesetz 2024. Der Wartungserlass enthält u.a. folgende Änderungen:

  • Die mit dem AbgÄG 2024 – spiegelbildlich zu Einlagen in Personengesellschaften – eingeführte Regelung für Entnahmen aus Personengesellschaften (§ 32 Abs. 3 Z 2 EStG 1988) und die damit einhergehende Teilrealisierung hinsichtlich der Fremdquote bei verunglückten Realteilungen und Realteilungen ohne Vorsorge werden eingearbeitet.
  • Die für die strukturierte Meldung von nach dem 30.06.2025 vertraglich unterfertigten Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen bei Finanzamtszuständigkeit anwendbare Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV) wird eingearbeitet.
  • Zur strukturierten Anzeige einer Umgründung gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG werden Präzisierungen vorgenommen.
  • Es werden Aussagen zur Einbringungsfähigkeit gemäß Art. III UmgrStG sowie zum Gegenleistungscharakter von Unternehmenswertanteilen an FlexKap aufgenommen, sowie Präzisierungen betreffend rückwirkende Entgeltsvereinbarungen aufgenommen. 


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