US-Steuerreform und BEPS 2.0 Pillar 2: Auswirkungen für Österreich

Die G7-Staaten haben sich mit den USA auf eine Ausnahme von der globalen Mindeststeuer für US-Konzerne geeinigt. Im Gegenzug verzichten die USA auf die Einführung von Section 899 IRC (wie im „One Big Beautiful Bill Act“ ursprünglich vorgesehen), die eine Strafbesteuerung für Unternehmen aus Ländern mit diskriminierenden Steuern, wie Österreich, vorgesehen hätte.

Die G7-Staaten haben in ihrem „Joint Statement“ vom 28.06.2025 ein „Side-by-Side-System“ angekündigt, bei dem US-Konzerne von der Undertaxed Profits Rule (UTPR) und der Income Inclusion Rule (IIR) ausgenommen werden, da sie bereits einer Mindestbesteuerung in den USA unterliegen. Für österreichische Unternehmen bleiben die EU-Mindeststeuervorgaben weiterhin gültig, einschließlich der Berichtspflichten ab 2026.

Wichtige Punkte der G7-Erklärung umfassen:

  • US-Konzerne sind von der UTPR und IIR ausgenommen.
  • Es wird ein System entwickelt, um Wettbewerbsbedingungen und BEPS-Risiken zu adressieren.
  • Vereinfachungen für Pillar 2, insbesondere in Bezug auf Verwaltungs- und Compliance-Anforderungen, sind geplant.
  • Änderungen in der Behandlung von „substance-based non-refundable tax credits“ im Rahmen von Pillar 2, um eine stärkere Angleichung an die Behandlung von „refundable tax credits“ zu gewährleisten.

Die G7-Staaten werden die Lösung mit den OECD Inclusive Framework-Mitgliedstaaten weiter diskutieren. Für österreichische Unternehmen gelten weiterhin die EU-Mindeststeuerrichtlinie und das österreichische Mindestbesteuerungsgesetz. Die G7-Einigung wirft noch Fragen auf, es bleibt abzuwarten, wie die finale Lösung aussehen wird. Für den Moment sind österreichische Unternehmen angehalten, die Umsetzung von Pillar 2 weiterhin voranzutreiben.

Folgende Schritte sind erforderlich:

  • Fortsetzung der Implementierung von Pillar 2
  • Angaben im Jahresabschluss 2025 zu Pillar 2
  • Erstellung eines Mindeststeuerberichts für 2024 (bis Juni 2026) und einer Mindeststeuer-Voranmeldung (bis Dezember 2026)
  • Kontinuierliches Monitoring der Entwicklungen und Umsetzung der Pillar-2-Compliance


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