Zweite BMF-FAQ-Anfragebeantwortung zum Mindestbesteuerungsgesetz

Neue FAQs zum Mindestbesteuerungsgesetz: Das BMF veröffentlicht weitere Antworten zu zentralen Auslegungsfragen – von Umstrukturierungen über Joint Ventures bis zu Übergangsregelungen.

Das BMF hat am 27.06.2025 weitere FAQ-Fragebeantwortungen zum Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) veröffentlicht. Im FAQ-Prozess werden von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) Zweifelsfragen zum MinBestG an das BMF herangetragen und das BMF beantwortet diese und veröffentlicht die Fragen, samt Erläuterungen der KSW und Antwort des BMF auf der Homepage des BMF.

Die zweite Runde dieser Anfragebeantwortungen wurde nun auf der BMF-Website veröffentlicht und umfasst z.B. Antworten zu folgenden Themenbereichen:

  1. Umstrukturierungen, insbesondere Reichweite der Regelungen zu Zusammenschluss und Teilung, sowie relevante Geschäftsjahre und Anwendung der Schwellenwerte (§ 58 MinBestG), 
  2. Joint Ventures (§ 60 MinBestG), und
  3. Übergangsbestimmungen und Fristen für die Einreichung des Mindeststeuerberichts, sowie Vorgehensweise bei Ausscheiden der letzten österreichischen Geschäftseinheit (§§ 76, 80, 81 und 84 MinBestG).

Die Antworten entsprechen der derzeitigen Rechtsansicht des BMF und wurden unter Vorbehalt etwaiger Abweichungen aufgrund zukünftiger OECD-Dokumente und Informationen veröffentlicht. Spätere vom OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS angenommene Verwaltungsleitlinien bzw. Fassungen des Kommentars bei der Auslegung des MinBestG müssen herangezogen werden.

Ihre EY-Steuerexpert:innen stehen für die Diskussion von Zweifelsfragen jederzeit zur Verfügung. Gerne können wir Ihre Fragen im Rahmen des FAQ-Prozesses einbringen. 

Die Anfragebeantwortung kann unter folgendem Link abgerufen werden: FAQs zum Mindestbesteuerungsgesetz (Teil 2)



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