Die Auswirkungen des EU-Omnibus-Pakets auf die Regulierung: Vorbereitung auf die Zukunft
Die sich wandelnde Regulierungslandschaft verändert, insbesondere mit der Veröffentlichung des EU-Omnibus-Vereinfachungspakets, die Art und Weise, wie Unternehmen die Themen Compliance und Nachhaltigkeit angehen. Die Initiative zielt darauf ab, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten mit wesentlichen Änderungen an der CSRD, der EU-Taxonomie, dem CBAM und der EU-Lieferkettenrichtlinie zu straffen und zu vereinfachen, um den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten zu senken und gleichzeitig die Berichtspflichten im Rahmen des Grünen Deals der EU zu erfüllen. Die Kommission hat die gesetzgebenden Organe nachdrücklich aufgefordert, dem EU-Omnibus-Vereinfachungspaket Priorität einzuräumen und eine Beschleunigung der darin enthaltenen Vorschläge zu prüfen. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass bis zur endgültigen Annahme und Umsetzung dieser Vorschläge noch Zeit benötigt wird, da sie die Verfahren der EU-Organe und Mitgliedstaaten durchlaufen werden müssen. Trotz der Vereinfachungen zielen die Vorschriften nach wie vor darauf ab, Organisationen insgesamt zu verantwortungsvollerem unternehmerischem Handeln zu bewegen, wobei der Schwerpunkt auf Klima, Natur und Menschenrechten liegt.
Für Unternehmen ist es entscheidend, die nächsten Schritte zu verstehen und sich auf das sich wandelnde regulatorische Umfeld vorzubereiten. Mit dem Omnibus-Paket haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsziele erheblich voranzutreiben. In diesem Artikel werden die Massnahmen zusammengefasst, die Unternehmen umgehend umsetzen können. Darüber hinaus werden «No-Regret»-Strategien aufgezeigt, mit denen sie sich nicht nur für die Einhaltung künftiger Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern auch darüber hinaus gut positionieren.
«No-Regret»-Massnahmen
Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat entschieden, die Überarbeitung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange bis zur Entscheidung der Europäischen Union über die Vereinfachungen im Zusammenhang mit dem Omnibus-Vorschlag ruhen zu lassen. Der Bundesrat wird Anfang 2026 über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der verlängerte Zeitplan gibt Unternehmen die wertvolle Möglichkeit, sich besser vorzubereiten und ihre Ressourcen strategisch zuzuweisen. Durch die Fokussierung auf «No-Regret»-Massnahmen können sich Unternehmen so positionieren, dass sie in einer unsicheren Situation erfolgreich sind.
1. Zukunftssichere Nachhaltigkeitsstrategie: Durch die Etablierung einer langfristigen Berichtsstrategie, die Nachhaltigkeit in das gesamte Geschäftsmodell integriert, sind Organisationen auf regulatorische Änderungen vorbereitet und können gleichzeitig die Wirkung ihrer Nachhaltigkeitsinitiativen maximieren.
2. Fortführung von Bewertungen der Wesentlichkeit: Bewertungen zu finanziellen Risiken und Auswirkungen sind weiterhin erforderlich. Durch die Ermittlung und Priorisierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen stellen Organisationen sicher, dass sie den wichtigsten Themen nachgehen. Durch den Einsatz von Szenarioanalysen und die aktive Einbeziehung von Stakeholdern kann die Bewertung der Wesentlichkeit verbessert und die strategische Planung unterstützt werden.
3. Stärkung von Governance und Datenintegrität: Es wird ein robuster ESG-Daten-Governance-Rahmen geschaffen, um Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Es werden interne Kontrollen zur Verbesserung der Datenqualität eingeführt, um Managern und Anlegern mehr Sicherheit zu bieten, dass die offengelegten Informationen vertrauenswürdig sind und einer Prüfung durch Stakeholder und Aufsichtsbehörden standhalten können. Dadurch wird das Vertrauen des Marktes in die Nachhaltigkeitsberichterstattung gestärkt.
4. Nutzung von Technologie: Überprüfung der vorhandenen Technologie. Untersuchung der Möglichkeiten, die sich durch technologiebasierte Lösungen zur Verbesserung der Kerndatenfunktionen ergeben, um neben der Berichterstellung auch weitere Anwendungsfälle wie Lieferkettenintegration, Datenqualitätsmanagement, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (EHS), Lebenszyklusanalyse (LCA)/CO2-Fussabdruck und vieles mehr abzudecken.
5. Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflicht: Verbesserte Transparenz in der Lieferkette hinsichtlich Abhängigkeiten, Risiken und Chancen kann es Unternehmen ermöglichen, den bevorstehenden Wandel besser zu bewältigen. Die vorrangigen Bereiche für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sollten risikobasiert sein und sich auf die wichtigsten geschäftlichen Auswirkungen konzentrieren. Diese Prioritäten sollten auch mit den Ergebnissen der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit (sofern vorhanden) in Einklang gebracht werden. Umgekehrt sollte jede Bewertung der doppelten Wesentlichkeit durch die vorgenommene Due-Diligence-Prüfung und deren Ergebnisse gestützt werden. Darüber hinaus empfehlen wir, den allgemeinen Due-Diligence-Ansatz auf die jeweiligen branchenspezifischen Anforderungen auszurichten, z. B. in Bezug auf Entwaldung, Zwangsarbeit oder Mineralien aus Konfliktgebieten.
6. Einbeziehung von Stakeholdern: Die aktive Einbeziehung von Stakeholdern in Nachhaltigkeitsdiskussionen hilft Organisationen, ihre Erwartungen und Bedenken zu verstehen, und schafft Vertrauen. Dadurch werden fundiertere Entscheidungen getroffen und die Ausrichtung der Nachhaltigkeitsbemühungen auf die Prioritäten der Stakeholder gestärkt.
7. Bewertung des Geltungsbereichs und der Auswirkungen auf die Compliance: Es wird eine Bewertung durchgeführt, ob eine Organisation innerhalb der vorgeschlagenen Schwellenwerte liegt, wobei die extraterritorialen Auswirkungen auf Mutterunternehmen aus Nicht-EU-Ländern zu berücksichtigen sind. Wenn ein Unternehmen ausgenommen ist, sollte es die freiwilligen Offenlegungen an den Erwartungen von Investoren und Stakeholdern ausrichten.
8. Ausrichtung an freiwilligen Standards und bewährten Verfahren: Organisationen können Nachhaltigkeitsrahmen wie GRI, ISSB oder TCFD auf freiwilliger Basis anwenden. Durch die Aufrechterhaltung transparenter ESG-Offenlegungen können sie ihre Glaubwürdigkeit bei Anlegern und Stakeholdern wahren.