Man with canoe on the lake

Wegweiser durch das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU: CSRD


Auf Englisch lesenauf Französisch lesen

Der EU-Omnibus soll CSRD vereinfachen, den Compliance-Aufwand verringern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen fördern.


Im Überblick

  • Dies ist der erste von vier Artikeln (EUTRCS3D and CBAM) , die sich mit Verordnungsänderungen befassen.
  • Ziel der CSRD ist, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und die Offenlegung ihrer ESG-Auswirkungen sicherzustellen.
  • Zu den vorgeschlagenen Änderungen zählen verschobene Berichtsfristen, überarbeitete Schwellenwerte für Grossunternehmen und reduzierte Berichtspflichten für kleinere Unternehmen.
  • Die Richtlinie will Unternehmen dazu veranlassen, Nachhaltigkeit in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren und wirksam auf die Erwartungen ihrer Stakeholder zu reagieren.

Überblick über die Gesetzgebung

Die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist ein Kernelement des europäischen Grünen Deals. Dieser soll die Unternehmensverantwortung stärken und den Übergang zu einer nachhaltigen, inklusiven Wirtschaft fördern. Die 2022 verabschiedete CSRD erweitert die bisherigen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich, indem sie den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausweitet. Zudem werden darin die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit dem zentralen Ansatz der doppelten Wesentlichkeit eingeführt. Danach müssen Unternehmen nicht nur darüber berichten, wie sich Nachhaltigkeitsfragen auf ihr Geschäft auswirken, sondern auch über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt, jeweils gestützt auf quantitative Daten. Für grosse europäische Unternehmen von öffentlichem Interesse ist die CSRD im Januar 2024 in Kraft getreten. Für Privatunternehmen und Muttergesellschaften aus Nicht-EU-Ländern, einschliesslich multinationaler Unternehmen aus der Schweiz, ist eine schrittweise Umsetzung vorgesehen.

Änderungsvorschläge im Omnibus-Vereinfachungspaket der EU

Ziel des ersten Omnibus-Vereinfachungspakets der EU («Omnibus-Vorschlag» oder «Vorschlag»), das am 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde, ist die Straffung und Vereinfachung der mit der CSRD eingeführten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der Vorschlag verfolgt einen gestaffelten Ansatz. Der erste Schritt beinhaltet eine «Stop-the-Clock»-Massnahme mit einer Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs der CSRD.  In einem zweiten Schritt beabsichtigt die Europäische Kommission, die CSRD mit einer separaten Richtlinie grundlegender zu ändern. Bei dieser Richtlinie geht es in erster Linie um eine Vereinfachung. Sie reduziert sowohl den Umfang der erforderlichen Offenlegungen als auch die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen.

Nachstehend folgt eine Zusammenfassung der beiden mit dem Omnibus-Vorschlag eingeführten Richtlinien.

«Stop-the-Clock»-Richtlinie

Die «Stop-the-Clock»-Richtlinie ist inzwischen schon kein Vorschlag mehr: Sie ist am 17. April 2025 offiziell in Kraft getreten. Für Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, wird die Anwendung der CSRD damit um zwei Jahre verschoben:

  • Unternehmen der Welle 2 (Grossunternehmen in der EU) werden nun 2028 über das Geschäftsjahr 2027 berichten (d. h. ein Aufschub von zwei Jahren gegenüber dem ursprünglichen Geschäftsjahr 2025).
  • Unternehmen der Welle 3 (KMU) werden neu 2029 über das Geschäftsjahr 2028 berichten (d. h. ein Aufschub von zwei Jahren gegenüber dem ursprünglichen Geschäftsjahr 2026).
  • Für Unternehmen der Welle 1 (die bereits der NFRD unterliegen) und der Welle 4 (Nicht-EU-Gesellschaften) gibt es keine Änderungen. Sie müssen erstmals für die Geschäftsjahre 2024 bzw. 2028 einen Bericht vorlegen.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen.

Richtlinie zur inhaltlichen Änderung der CSRD

Wir gehen davon aus, dass die Debatte noch einige Monate andauern wird. Derzeit werden jedoch bereits die folgenden wesentlichen Änderungen geprüft und erörtert:

  • Erhöhung der Anwendungsschwellen: Der Schwellenwert für Grossunternehmen wurde (von ursprünglich 250) auf 1000 Beschäftigte und entweder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro angehoben. Dies gilt für börsenkotierte wie auch für nicht börsenkotierte Unternehmen. Börsenkotierte KMU sind hingegen aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen worden.
  • Überarbeitungen der ESRS: Die ESRS werden derzeit überarbeitet, um Datenpunkte zu reduzieren und anzupassen, Bestimmungen zu präzisieren und die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zu verbessern. Im April erfolgte eine öffentliche Konsultation und am 20. Juni 2025 veröffentlichte die EFRAG einen Fortschrittsberichtin dem die bisher abgeschlossenen Arbeiten detailliert dargestellt sind. Die Entwürfe der EFRAG für ESRS (Exposure Drafts) werden voraussichtlich Ende Juli 2025 zur weiteren öffentlichen Stellungnahme und Überprüfung veröffentlicht. Die Finalisierung wird voraussichtlich im Oktober 2025 erfolgen.
  • Informationen zur Wertschöpfungskette: Es wurde eine neue Begrenzung der Daten eingeführt, die Gesellschaften von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette anfordern können, die nicht unter den vorgeschlagenen überarbeiteten Anwendungsbereich der CSRD fallen.

Bei welchen wesentlichen Aspekten der Gesetzgebung wird es keine Änderungen geben?

Trotz der signifikanten Änderungsvorschläge im EU-Omnibus bleiben mehrere Kernelemente der CSRD unverändert, wobei der Schwerpunkt auf Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Nachhaltigkeitsberichterstattung beibehalten wird:

  • Obligatorische Berichtsanforderungen: Die Pflicht zur Berichterstattung bleibt für die grössten Unternehmen innerhalb der EU und aus Drittstaaten bestehen. Unternehmen ausserhalb des Anwendungsbereichs werden zu einer freiwilligen Berichterstattung angehalten.
  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Das Konzept der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bleibt bestehen, damit sowohl die finanzielle Wesentlichkeit als auch die Wesentlichkeit der Auswirkungen im Berichtsprozess berücksichtigt werden.
  • Begrenzte Sicherheit: Die Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit bleibt erhalten, was die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der Berichtsdaten untermauert.
  • Berichterstattung über die Wertschöpfungskette: Die Berichterstattung muss weiterhin die gesamte Wertschöpfungskette umfassen. Die Definition von «Wertschöpfungskette» soll jedoch für die Berichterstattung genauer eingegrenzt werden.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Im Zuge des Omnibus-Vorschlags sind durch die regulatorischen Veränderungen sowohl Chancen als auch Unsicherheiten entstanden. Die Verlängerung der Fristen bietet Unternehmen die Gelegenheit, sich besser vorzubereiten, sich auf neue Vorschriften auszurichten und ihre Nachhaltigkeitspraxis zu verfeinern. Um Unternehmen bei ihren nächsten Schritten zu unterstützen, haben wir auf Basis unserer Kundengespräche und umfassender Markterkenntnisse einige «No-Regret»-Massnahmen und einige pragmatische Empfehlungen zusammengestellt.
 

Beobachten

  • Halten Sie sich auf dem Laufenden: Tauschen Sie sich mit anderen Unternehmen der Branche und Dienstleistern aus, um über neue Entwicklungen informiert zu bleiben und regulatorische Änderungen im Blick zu behalten.
  • Prüfen Sie vorhandene verfügbare Informationen: Analysieren Sie CSRD-Berichte von Unternehmen der ersten Welle, um Best Practices und Möglichkeiten für Verbesserungen zu identifizieren.

Aufrechterhalten

  • Stärken Sie Governance und Aufsicht: Nutzen Sie die zusätzliche Zeit, um Geschäftsmodelle und Aufsichtsstrukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen bereit ist: Vervollständigen oder überarbeiten Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die als Grundlage für die Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung dient, um genau herauszuarbeiten, was wirklich wesentlich ist.

Priorisieren

  • Fokussieren Sie auf wertschöpfende Tätigkeiten: Konzentrieren Sie sich beispielsweise auf Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategien und -initiativen sowie auf andere Anfragen von Investoren und Stakeholdern.
  • Verbessern Sie Ihre Dateninfrastruktur und Prüfungsbereitschaft: Formalisieren Sie Prozesse, Systeme und Kontrollen, um eine hohe Datenqualität und Prüfungsbereitschaft zu gewährleisten.

Wegweiser durch das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU – wichtigste Auswirkungen auf Unternehmen

Lesen Sie mehr darüber, wie sich die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen auf die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CS3D), die EU-Taxonomie-Verordnung (EU Taxonomy Regulation - EUTR) und den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) auswirken.

EY-Webcast: Omnibus-Vereinfachungspaket

In unserem Webcast erfahren Sie, wie das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten vereinfachen soll. Zudem werden erste Erkenntnisse und Empfehlungen vorgestellt, die Unternehmen dabei helfen, sich auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.

Zusammenfassung

Das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU stellt einen bedeutenden Schritt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Due-Diligence-Anforderungen dar. Unternehmen wird mehr Zeit für die Vorbereitung eingeräumt, der Umfang der Berichterstattung wird verringert und auf wesentliche Tätigkeiten fokussiert. Ziel des Pakets ist, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern und den Übergang zu einer nachhaltigen, inklusiven europäischen Wirtschaft zu unterstützen. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses ist es für Unternehmen wichtig, gut informiert zu bleiben und aktiv den Dialog mit Stakeholdern zu suchen, um die bevorstehenden Herausforderungen zu meistern und einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft zu leisten.

Danksagung

Wir danken Grace Gilewicz für ihre wertvollen Beiträge zu diesem Artikel.


Mehr zum Thema

Die Auswirkungen des EU-Omnibus-Pakets auf die Regulierung: Ausblick

Das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU verändert die Compliance- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen dies auf Ihr Unternehmen hat.

Wegweiser durch das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU – CBAM

Erfahren Sie mehr über die CBAM-Änderungen im Rahmen des Omnibus-Vereinfachungspakets der EU und wie sich Unternehmen auf die Einhaltung dieser neuen Vorschriften vorbereiten können.

Auswirkungen von Omnibus auf die EU-Taxonomie-Verordnung

Erfahren Sie mehr über das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU und seine Auswirkungen auf die Taxonomie-Verordnung für bessere Konformität und Nachhaltigkeit.

Wegweiser durch das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU

Das erste Omnibus-Vereinfachungspaket der Europäischen Union – auch als Omnibusverordnung bekannt – markierte einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Straffung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten. Diese Gesetzesinitiative zielt darauf ab, bestehende Rahmenwerke (etwa die CSRD-Standards) zu vereinfachen, den Compliance-Aufwand zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, während gleichzeitig die Prinzipien des Green Deals und des Clean Industrial Deals der EU beibehalten werden.

Understanding the EU Omnibus proposal: key insights and resources

Learn more about the recently announced EU Omnibus proposal.

CSRD technical resources

Our CSRD and ESRS technical resources provide guidance, tools, and insights for sustainability reporting standards.

EY Webcast: Omnibus simplification package – Way forward on Sustainability Reporting and Due Diligence

The Omnibus Simplification Package (“Omnibus”) is part of the European Commission's commitment to reduce wider sustainability reporting burdens.


    Dienstleistungen zu Klimawandel und Nachhaltigkeit entdecken

    Unsere multidisziplinären Teams können Unternehmen dabei helfen, die Risiken und Chancen zu verstehen, die sich aus dem Klimawandel und Fragen der Nachhaltigkeit ergeben.

    Brazil town from sky

    Über diesen Artikel

    Autoren

    Angebotsanfrage (RFP) – ausschliesslich für die Schweiz

    |

    Jetzt einreichen!