Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Limited ist ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das Dienstleistungen für Kunden in der Schweiz erbringt.
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Bei welchen wesentlichen Aspekten der Gesetzgebung wird es keine Änderungen geben?
Trotz der signifikanten Änderungsvorschläge im EU-Omnibus bleiben mehrere Kernelemente der CSRD unverändert, wobei der Schwerpunkt auf Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Nachhaltigkeitsberichterstattung beibehalten wird:
- Obligatorische Berichtsanforderungen: Die Pflicht zur Berichterstattung bleibt für die grössten Unternehmen innerhalb der EU und aus Drittstaaten bestehen. Unternehmen ausserhalb des Anwendungsbereichs werden zu einer freiwilligen Berichterstattung angehalten.
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Das Konzept der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bleibt bestehen, damit sowohl die finanzielle Wesentlichkeit als auch die Wesentlichkeit der Auswirkungen im Berichtsprozess berücksichtigt werden.
- Begrenzte Sicherheit: Die Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit bleibt erhalten, was die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der Berichtsdaten untermauert.
- Berichterstattung über die Wertschöpfungskette: Die Berichterstattung muss weiterhin die gesamte Wertschöpfungskette umfassen. Die Definition von «Wertschöpfungskette» soll jedoch für die Berichterstattung genauer eingegrenzt werden.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Im Zuge des Omnibus-Vorschlags sind durch die regulatorischen Veränderungen sowohl Chancen als auch Unsicherheiten entstanden. Die Verlängerung der Fristen bietet Unternehmen die Gelegenheit, sich besser vorzubereiten, sich auf neue Vorschriften auszurichten und ihre Nachhaltigkeitspraxis zu verfeinern. Um Unternehmen bei ihren nächsten Schritten zu unterstützen, haben wir auf Basis unserer Kundengespräche und umfassender Markterkenntnisse einige «No-Regret»-Massnahmen und einige pragmatische Empfehlungen zusammengestellt.
Beobachten
- Halten Sie sich auf dem Laufenden: Tauschen Sie sich mit anderen Unternehmen der Branche und Dienstleistern aus, um über neue Entwicklungen informiert zu bleiben und regulatorische Änderungen im Blick zu behalten.
- Prüfen Sie vorhandene verfügbare Informationen: Analysieren Sie CSRD-Berichte von Unternehmen der ersten Welle, um Best Practices und Möglichkeiten für Verbesserungen zu identifizieren.
Aufrechterhalten
- Stärken Sie Governance und Aufsicht: Nutzen Sie die zusätzliche Zeit, um Geschäftsmodelle und Aufsichtsstrukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen bereit ist: Vervollständigen oder überarbeiten Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die als Grundlage für die Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung dient, um genau herauszuarbeiten, was wirklich wesentlich ist.
Priorisieren
- Fokussieren Sie auf wertschöpfende Tätigkeiten: Konzentrieren Sie sich beispielsweise auf Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategien und -initiativen sowie auf andere Anfragen von Investoren und Stakeholdern.
- Verbessern Sie Ihre Dateninfrastruktur und Prüfungsbereitschaft: Formalisieren Sie Prozesse, Systeme und Kontrollen, um eine hohe Datenqualität und Prüfungsbereitschaft zu gewährleisten.