Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Limited ist ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das Dienstleistungen für Kunden in der Schweiz erbringt.
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Ändert sich der Wert der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Auch wenn für einige Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung freiwillig sein wird, so müssen sie doch die Erwartungen unterschiedlichster Stakeholder erfüllen, darunter Kunden, Anleger, betroffene Gemeinschaften und Verwaltungsräte. Dies könnte einen Mehrwert schaffen, wie etwa geringere Auswirkungen durch besser gesteuerte Nachhaltigkeitsrisiken, höhere Renditen durch genutzte Chancen und eine stärkere Marktpositionierung durch mehr Vertrauen der Stakeholder. Langfristig könnte die Vereinfachung dazu beitragen, dass Unternehmen relevantere Angaben machen und damit aufzeigen, wie nachhaltige Geschäftsmodelle Marktchancen generieren. Logischerweise sollte dies auch den Anbietern nachhaltiger Finanzlösungen helfen, Finanzmittel und Kapital im Einklang mit einer gerechten und nachhaltigen Transformation einzusetzen.
Mögliche Auswirkungen der Änderungen
Wenn die vorgeschlagenen Vereinfachungen vereinbart und wirksam umgesetzt werden können, hat dieses erste Omnibus-Paket das Potenzial, die Compliance-Kosten für Unternehmen weltweit zu senken. Es scheint klar, dass das Ziel der EU darin besteht, den Weg zur Nachhaltigkeit zu ändern, ohne jedoch die Ambitionen für die Umsetzung der Transformation herunterzufahren. Unternehmen sollten jedoch beachten, dass trotz des Aufrufs der Europäischen Kommission zu schnellem Handeln diese Vorschläge Zeit benötigen, bis sie ihren Weg durch die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten gefunden haben. Darüber hinaus könnten noch erhebliche Änderungen vorgenommen werden, bevor sie endgültig verabschiedet, umgesetzt und in nationales Recht übertragen werden.
Daher empfiehlt EY Unternehmen, sogenannte «No-Regret»-Massnahmen zu ergreifen. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die mit der eigenen Prioritätenagenda für Nachhaltigkeit und mit den im Rahmen der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsbeurteilungen (sofern durchgeführt) identifizierten Prioritäten im Einklang stehen. Im nächsten Unterkapitel finden Sie eine ausführlichere Beschreibung der «No-Regret»-Massnahmen.
Konkret bedeutet das Omnibus-Paket für Schweizer Unternehmen, dass sich das Schweizer Recht (OR Art. 964 Bst. a-c) voraussichtlich nicht ändern wird, bis die EU weitere Klarheit geschaffen hat1. Zudem wird die «Stop the Clock»-Richtlinie (EU) 2025/794 Schweizer Unternehmen, die aufgrund der CSRD-Berichtspflicht in den Jahren 2026 und 2027 berichten müssen (sogenannte Unternehmen der Welle 2 und 3) zusätzliche Zeit zur Vorbereitung auf eine CSRD-konforme Berichterstattung geben.