Scenic route in the Redwood National Forest in California, USA

Wegweiser durch das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU


Auf Englisch lesenauf Französisch lesen

Das erste Omnibus-Vereinfachungspaket der Europäischen Union – auch als Omnibusverordnung bekannt – markierte einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Straffung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten. Diese Gesetzesinitiative zielt darauf ab, bestehende Rahmenwerke (etwa die CSRD-Standards) zu vereinfachen, den Compliance-Aufwand zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, während gleichzeitig die Prinzipien des Green Deals und des Clean Industrial Deals der EU beibehalten werden.


Im Überblick

  • In dieser Artikelserie erklären wir, wie das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten vereinfachen und so den Compliance-Aufwand für Unternehmen verringern soll.
  • Mit jeder Änderung einer Regelung (CSRD, EUTR, CS3D und CBAM) wird ein Artikel erscheinen, in dem die wichtigsten Themen, wie verschobene Fristen, vereinfachte Berichtsvorlagen und ein reduzierter Geltungsbereich der betroffenen Unternehmen besprochen werden.
  • In der Artikelserie wird die Sichtweise von EY auf konkrete Schritte, sogenannte «2026»-Aktionen, vertieft, mit denen Unternehmen ihre Organisation klar, zielgerichtet und effizient steuern können.

Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung vs. sinnvolle Massnahmen

Die Veröffentlichung des ersten Vereinfachungspakets der Omnibus-Verordnung der EU markiert einen Wendepunkt für die Nachhaltigkeit von Unternehmen. Diese Gesetzesinitiative zielt auf eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten ab, indem die Anzahl der Offenlegungen reduziert und die Berichtspflichten angepasst werden. Damit würden schätzungsweise 80 % der bisher von der CSRD erfassten Unternehmen aus dem Anwendungsbereich entlassen. Ungeachtet dieser Änderungen steht das Paket weiterhin im Einklang mit den Grundsätzen des Green Deals und des ergänzenden Clean Industrial Deals der EU. Die Vereinfachung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit wirft grundlegende Fragen zur Nachhaltigkeit des notwendigen Übergangs auf.

  • Sind Unternehmen bereit und in der Lage, ihre verfügbaren Ressourcen darauf zu konzentrieren, Nachhaltigkeit in ihre Kernprozesse zu integrieren, anstatt diese Ressourcen für die Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorschriften zu verwenden?
  • Werden Kapitalgeber langfristige Wertschöpfung über kurzfristige Ergebnisse stellen? Werden sich die Unternehmen auf ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen konzentrieren (z.B. anhand durchgeführter doppelter Wesentlichkeitsbewertungen)?

Diese Überlegungen sind von entscheidender Bedeutung, da sie sich unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von Unternehmen auswirken.

Ändert sich der Wert der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Auch wenn für einige Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung freiwillig sein wird, so müssen sie doch die Erwartungen unterschiedlichster Stakeholder erfüllen, darunter Kunden, Anleger, betroffene Gemeinschaften und Verwaltungsräte. Dies könnte einen Mehrwert schaffen, wie etwa geringere Auswirkungen durch besser gesteuerte Nachhaltigkeitsrisiken, höhere Renditen durch genutzte Chancen und eine stärkere Marktpositionierung durch mehr Vertrauen der Stakeholder. Langfristig könnte die Vereinfachung dazu beitragen, dass Unternehmen relevantere Angaben machen und damit aufzeigen, wie nachhaltige Geschäftsmodelle Marktchancen generieren. Logischerweise sollte dies auch den Anbietern nachhaltiger Finanzlösungen helfen, Finanzmittel und Kapital im Einklang mit einer gerechten und nachhaltigen Transformation einzusetzen.

 

Mögliche Auswirkungen der Änderungen

Wenn die vorgeschlagenen Vereinfachungen vereinbart und wirksam umgesetzt werden können, hat dieses erste Omnibus-Paket das Potenzial, die Compliance-Kosten für Unternehmen weltweit zu senken. Es scheint klar, dass das Ziel der EU darin besteht, den Weg zur Nachhaltigkeit zu ändern, ohne jedoch die Ambitionen für die Umsetzung der Transformation herunterzufahren. Unternehmen sollten jedoch beachten, dass trotz des Aufrufs der Europäischen Kommission zu schnellem Handeln diese Vorschläge Zeit benötigen, bis sie ihren Weg durch die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten gefunden haben. Darüber hinaus könnten noch erhebliche Änderungen vorgenommen werden, bevor sie endgültig verabschiedet, umgesetzt und in nationales Recht übertragen werden.

 

Daher empfiehlt EY Unternehmen, sogenannte «No-Regret»-Massnahmen zu ergreifen. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die mit der eigenen Prioritätenagenda für Nachhaltigkeit und mit den im Rahmen der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsbeurteilungen (sofern durchgeführt) identifizierten Prioritäten im Einklang stehen. Im nächsten Unterkapitel finden Sie eine ausführlichere Beschreibung der «No-Regret»-Massnahmen.

 

Konkret bedeutet das Omnibus-Paket für Schweizer Unternehmen, dass sich das Schweizer Recht (OR Art. 964 Bst. a-c) voraussichtlich nicht ändern wird, bis die EU weitere Klarheit geschaffen hat1. Zudem wird die «Stop the Clock»-Richtlinie (EU) 2025/794 Schweizer Unternehmen, die aufgrund der CSRD-Berichtspflicht in den Jahren 2026 und 2027 berichten müssen (sogenannte Unternehmen der Welle 2 und 3) zusätzliche Zeit zur Vorbereitung auf eine CSRD-konforme Berichterstattung geben.

Standpunkt von EY und Markteinblicke zu «No-Regret»-Massnahmen

Nach dem ersten Omnibus-Vereinfachungspaket der EU haben regulatorische Veränderungen sowohl Unsicherheit als auch Chancen geschaffen.
Um den Austausch zwischen Unternehmen in dieser Phase der Unsicherheit zu fördern und Gespräche über die nächsten Schritte anzuregen, hat EY drei branchenspezifische Roundtables organisiert. 

Ausgehend von diesen Gesprächen und unserem umfassenderen Markteinblick hat EY eine Reihe pragmatischer Massnahmen entwickelt, die Orientierung, Fokus und Effizienz bieten sollen. Diese Massnahmen sind in drei Hauptbereiche gegliedert:

1. Monitor - Verfolgen Sie die laufenden Diskussionen zu den Richtlinien und analysieren Sie bestehende Nachhaltigkeitsberichte von Wettbewerbern, um bewährte Verfahren zu identifizieren.
2. Pflegen - Nutzen Sie die zusätzliche Zeit, um Ihre doppelte Wesentlichkeitsbewertung als Grundlage für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung abzuschliessen oder zu überarbeiten.
3. Priorisieren - Formalisieren Sie Ihre Prozesse und Kontrollen für wesentliche Nachhaltigkeitsthemen. Ziehen Sie die Verwendung technologischer Plattformen in Betracht, um zukünftigen Berichtsanforderungen gerecht zu werden.

Wichtige Erkenntnisse aus den Reaktionen unserer Unternehmenskunden:

  • Die meisten Unternehmen der Welle 2 arbeiten weiter an einzelnen Teilen ihres ursprünglichen CSRD-Implementierungsprogramms. Die gross angelegte Implementierung zur Schliessung aller ESRS-Lücken wird jedoch ausgesetzt, bis die endgültige Fassung der ESRS klarer wird. 
  • Die Unternehmen stehen den Zielen der Vereinfachung zwar positiv gegenüber, sind sich aber bewusst, dass Investitionen in Ressourcen möglicherweise neu zugewiesen und Zeitpläne aktualisiert werden müssen.
  • Unternehmen nutzen diese zusätzliche Zeit nun, um ihre Pläne neu auszurichten und Nachhaltigkeitsstrategien, die über die reine Einhaltung der Compliance-Vorschriften hinausgehen, neu zu priorisieren.
  • Der Fokus hat sich nun über die CSRD hinaus auf das Gesamtbild der Nachhaltigkeitsberichterstattung verlagert, um eine zielgerichtete und vernetzte Perspektive zu ermöglichen. 
  • Die Rolle der Nachhaltigkeit in der Wertschöpfung muss dringend neu positioniert werden, insbesondere nach einer langen Phase, in welcher der Schwerpunkt auf der Einhaltung von Vorschriften lag. In einer Welt begrenzter Ressourcen und geopolitischer Spannungen ist es noch wichtiger, den Fokus auf den Business Case zu legen.

Ausblick auf die Artikelreihe

Während wir in den kommenden Artikeln die Auswirkungen dieses Gesetzespakets untersuchen, ermutigen wir alle Stakeholder, sich aktiv an dem Prozess zu beteiligen und die Entwicklungen weiterhin zu verfolgen.

Jeder der folgenden Artikel wird sich auf ein spezifisches Thema konzentrieren (CSRD, CS3D, EU-Taxonomie und CBAM) und die folgenden Abschnitte enthalten:

- Zusammenfassung der Rechtsvorschriften
- Vorgeschlagene Änderungen des Omnibus-Vereinfachungspakets der EU
- Welche Auswirkungen könnten die vorgeschlagenen Änderungen auf Unternehmen haben?
- Welche No-Regret-Massnahmen sollten Unternehmen ergreifen?

Durch eine sorgfältige Prüfung unserer ersten Erkenntnisse und die Umsetzung der Empfehlungen dieser Artikelserie und unseres Berichts wird Ihr Unternehmen besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet sein und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen können.

Die Teams von EY mit unterschiedlichen Schwerpunktbereichen stehen Ihnen auf diesem Weg zur Seite.

Nutzen wir also diese Chance gemeinsam und nehmen wir sinnvolle Anpassungen am strategischen, chancenorientierten Nachhaltigkeitsansatz in ganz Europa vor.


Wegweiser durch das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU – Wichtigste Auswirkungen auf Unternehmen.

Lesen Sie mehr darüber, wie sich die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen auf die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CS3D), die EU-Taxonomie-Verordnung (EU Taxonomy Regulation - EUTR) und den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) auswirken.

Scenic route in the Redwood National Forest in California, USA

Zusammenfassung

Das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch weniger Offenlegungspflichten und die Vereinfachung von Verpflichtungen zu straffen, wodurch 80 % der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausfallen. Trotz dieser Änderungen steht diese Gesetzesinitiative im Einklang mit dem Green Deal und dem Clean Industrial Deal der EU. Dabei stellen sich zentrale Fragen zur Fähigkeit der Unternehmen, Nachhaltigkeit in Kernprozesse zu integrieren und zum Fokus der Anlegerschaft auf langfristigen Wert. Eine vereinfachte Berichterstattung könnte freiwillig werden, aber dennoch den Erwartungen der Stakeholder entsprechen und möglicherweise durch ein besseres Management von Risiken und Chancen einen Mehrwert schaffen. Sollte das Paket umgesetzt werden, könnte es die Compliance-Kosten weltweit senken, ohne den Nachhaltigkeitszielen abträglich zu sein. Unternehmen sollten sich auf «No-Regret»-Massnahmen konzentrieren, die mit ihren Nachhaltigkeitsprioritäten im Einklang stehen.

Danksagung

Wir danken Gwen Jettain und Rafael Barayón für ihre wertvollen Beiträge zu diesem Artikel.


Mehr zum Thema

Wegweiser durch das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU: CSRD

Erfahren Sie mehr über wichtige Aspekte der CSRD und des EU-Omnibus-Vereinfachungspakets: neue Berichtspflichten, schrittweise Umsetzung und Änderungsvorschläge.

08 Juli 2025 Dr. Mark Veser + 2

Understanding the EU Omnibus proposal: key insights and resources

Learn more about the recently announced EU Omnibus proposal.

05 März 2025 EY Global + 2

CSRD technical resources

Our CSRD and ESRS technical resources provide guidance, tools, and insights for sustainability reporting standards.

30 Sept. 2020

EY Webcast: Omnibus simplification package – Way forward on Sustainability Reporting and Due Diligence

The Omnibus Simplification Package (“Omnibus”) is part of the European Commission's commitment to reduce wider sustainability reporting burdens.

06 März 2025 | 16:00 your local time

    Über diesen Artikel

    Autoren

    Request for proposal (RFP) - exclusively for Switzerland

    |

    Submit your request now!

    You are visiting EY ch (de)
    ch de