Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
So unterstützen wir Sie
-
Eine Plattform, die Vermögensverwaltern hilft, Daten und Technologien für eine kundenorientierte Beratung zu nutzen. Mehr erfahren.
Mehr erfahren
Da die Einhaltung der Anlagebedingungen durch verschiedene Parteien bestimmt beziehungsweise überwacht wird, ergeben sich schon vor der Implementierung Fragen bezüglich der auszuwählenden Datenfelder. Für Anlageuniversen gibt es zwar grobe Definitionen, diese unterscheiden sich aber in Einzelheiten und müssen vor der Implementierung geklärt werden.
Hier ein Beispiel für deutsche Aktien:
- Wird das Herkunftsland über das Land des Emittenten oder des Konzerns bestimmt?
- Was fällt unter den Aktienbegriff? Welche Ausprägungen (zum Beispiel Stammaktien, Vorzugsaktien, Depository Receipts) gehören dazu?
- Gibt es Definitionen von der Gesetzgebung (bei internationalen Asset-Managern)?
Die Verhinderung der aktiven Anlagegrenzverletzungen (also nicht solcher, die durch die Bewegungen der Marktpreise, Änderungen des Kreditratings der Emittenten usw. bedingt sind) stellt für Asset-Manager eine große Herausforderung dar. Falls Kunden im Rahmen des Investitionsprozesses ein Schaden entstanden ist, müssen Asset-Manager die Verletzung zum Beispiel durch den Verkauf des unerlaubt gekauften Titels beheben und dabei den Verlust dem Kunden gegenüber kompensieren. Die Höhe des Verlusts hängt von der Größe der betroffenen Position, den Preisschwankungen bei dem relevanten Finanzinstrument und der Dauer der Verletzung ab. Beispielsweise kann eine nicht gemäß den Anlagerichtlinien gekaufte Position von 1 Million Euro bei einem um 1 Prozent fallenden Preis für Asset-Manager einen Schaden von 10.000 Euro verursachen.
Bei der Überwachung gilt es stets im Auge zu behalten, ob die Anlagegrenzen ausreichend implementiert wurden oder ob die False Positives tatsächlich keine Anlagegrenzverletzungen sind. Die Auswertung erfolgt anhand der Analyse der potenziellen Grenzverletzungen, die im System gespeichert werden. Außerdem sollten dabei auch Erweiterungen im System (also die Möglichkeit der Codierbarkeit) oder neue gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden.
Anlagegrenzen: Auf aktuelle Trends reagieren
Durch das regulatorische Umfeld und Markttrends müssen die Anlagegrenzen stets aktualisiert werden. Die Integration der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) beinhaltet die „Principle Adverse Impact Indicators“ (PAIs), also die Indikatoren für negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Diese können in der Anlagegrenzprüfung direkt über die Faktoren mit entsprechender Datenanbindung integriert werden oder über entsprechende Positiv- oder Negativlisten. Das Gleiche gilt für die EU-Taxonomieverordnung, die die Investitionen in eine klimafreundliche Anpassung der Wirtschaftssektoren lenken soll. Hier unterstützen Anlagegrenzen den Portfoliomanager bei der Berücksichtigung dieser Faktoren.