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Belgien: Expat-Tax-Regime abgeschafft

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Unter dem belgischen Expat-Tax-Regime konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Zulagen ganz oder teilweise steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Zudem waren Tätigkeiten außerhalb Belgiens von der Einkommensteuer befreit. Schließlich wurden die betreffenden Beschäftigten in Belgien als nicht steuerlich ansässig behandelt. Wer allerdings in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, musste damit rechnen, dass Deutschland die in Belgien nicht besteuerten Einkünfte ganz oder teilweise der Besteuerung unterwirft. Seit dem 01.01.2024 können ausländische Arbeitnehmer jedoch das belgische Expat-Tax-Regime nicht mehr in Anspruch nehmen.

Folgen

Ausländische Beschäftigte, deren Hauptwohnsitz oder Zentrum der wirtschaftlichen Interessen in Belgien liegt, müssen (wie jede andere in Belgien steuerlich ansässige Person) dort

  • ihr weltweites Einkommen versteuern,
  • verschiedene Meldepflichten erfüllen, und zwar zu
    • Grundbesitz außerhalb von Belgien,
    • ausländischen Bankkonten,
    • Börsentransaktionen und
    • ausländischen Wertpapierdepots (mit einem Wert von mehr als 1 Mio. Euro),
  • ggf. Börsentransaktionssteuer zahlen und
  • ggf. Steuern auf ausländische Wertpapierdepots entrichten.

Handlungsempfehlung

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten in Belgien einsetzen, sollten die steuerlichen Auswirkungen klären (lassen) und sofern nicht bereits geschehen betroffene Beschäftigte informieren.

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