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Niederlande: 30-Prozent-Regelung soll gedeckelt werden


Am 20.05.2022 haben die Niederlande angekündigt, dass sie die Anwendung der 30-Prozent-Regelung künftig auf einen Höchstbetrag begrenzen möchten. Eine dreijährige Übergangsregelung ist geplant.


Voraussetzungen

Die Vergünstigung setzt schon bisher unter anderem voraus, dass der Arbeitnehmer in den 24 Monaten vor Aufnahme seiner Tätigkeit in den Niederlanden mehr als 16 Monate weiter als 150 Kilometer (Luftlinie) von der Landesgrenze entfernt gewohnt hat. Dies basiert auf der Überlegung, dass diese Personen nicht von ihrer bisherigen Wohnung aus zu ihrer neuen Arbeitsstätte fahren können, sondern umziehen müssen.

Die niederländischen Behörden verlangen seit geraumer Zeit detaillierte Nachweise, dass diese Bedingungen erfüllt sind.

Höchstbetrag

Die 30-Prozent-Regelung soll künftig nur noch auf einen Betrag von höchstens 216.000 Euro (2022) anwendbar sein. Wenn das Parlament die Neuerung verabschiedet, wird die Steuerbefreiung demnach auf maximal 64.800 Euro begrenzt sein. 

Handlungsempfehlung

Die Neuerung hat jedenfalls dann eine wesentliche steuerliche Auswirkung, wenn der deutsche Wohnsitz aufgegeben wurde. Zumindest für diese Fälle sollten Arbeitgeber, die für ihre entsandten Beschäftigten die ausländische Steuer tragen, die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Kosten der jeweiligen Entsendung prüfen.

Wird der deutsche Wohnsitz beibehalten, besteuert der deutsche Fiskus in Einzelfällen die nicht in den Niederlanden versteuerten Beträge. Unseres Erachtens sollte allerdings die Anwendung der 30-Prozent-Regelung keinen Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland auslösen. Wir empfehlen in den betreffenden Fällen, die Einlegung eines Rechtsbehelfs zu prüfen.