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Am 20.05.2022 haben die Niederlande angekündigt, dass sie die Anwendung der 30-Prozent-Regelung künftig auf einen Höchstbetrag begrenzen möchten. Eine dreijährige Übergangsregelung ist geplant.
Das niederländische Expat-Tax-Regime, die sogenannte 30-Prozent-Regelung, gewährt Personen, die im Ausland rekrutiert werden und über spezielles Expertenwissen verfügen, steuerliche Vergünstigungen. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des niederländischen Expat-Tax-Regimes erfüllt, kann der Arbeitgeber eine pauschale steuerfreie Zulage in Höhe von 30 Prozent der Gesamtvergütung gewähren.
Die Vergünstigung dient als Ausgleich für die entsendebedingten Kosten (beispielsweise für Familienheimfahrten). Alternativ hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die tatsächlichen entsendebedingten Kosten steuerfrei zu erstatten. Die Anwendung der Regelung ist auf einen Zeitraum von höchstens 60 Monaten begrenzt.
Außerdem werden auf Antrag bestimmte Einkünfte wie bei beschränkt Steuerpflichtigen besteuert.
Voraussetzungen
Die Vergünstigung setzt schon bisher unter anderem voraus, dass der Arbeitnehmer in den 24 Monaten vor Aufnahme seiner Tätigkeit in den Niederlanden mehr als 16 Monate weiter als 150 Kilometer (Luftlinie) von der Landesgrenze entfernt gewohnt hat. Dies basiert auf der Überlegung, dass diese Personen nicht von ihrer bisherigen Wohnung aus zu ihrer neuen Arbeitsstätte fahren können, sondern umziehen müssen.
Die niederländischen Behörden verlangen seit geraumer Zeit detaillierte Nachweise, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
Höchstbetrag
Die 30-Prozent-Regelung soll künftig nur noch auf einen Betrag von höchstens 216.000 Euro (2022) anwendbar sein. Wenn das Parlament die Neuerung verabschiedet, wird die Steuerbefreiung demnach auf maximal 64.800 Euro begrenzt sein.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die beispielsweise näher an der Grenze gewohnt haben und die 30-Prozent-Regelung nicht in Anspruch nehmen können, dürfen im Rahmen anderer Regelungen die tatsächlichen Kosten geltend machen.
Handlungsempfehlung
Die Neuerung hat jedenfalls dann eine wesentliche steuerliche Auswirkung, wenn der deutsche Wohnsitz aufgegeben wurde. Zumindest für diese Fälle sollten Arbeitgeber, die für ihre entsandten Beschäftigten die ausländische Steuer tragen, die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Kosten der jeweiligen Entsendung prüfen.
Wird der deutsche Wohnsitz beibehalten, besteuert der deutsche Fiskus in Einzelfällen die nicht in den Niederlanden versteuerten Beträge. Unseres Erachtens sollte allerdings die Anwendung der 30-Prozent-Regelung keinen Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland auslösen. Wir empfehlen in den betreffenden Fällen, die Einlegung eines Rechtsbehelfs zu prüfen.