Wenn der steuerliche Wohnsitz in Polen aufgegeben oder Vermögen von Polen ins Ausland verlagert wird, besteuert Polen die nicht realisierten Gewinne aus dem betreffenden Vermögen (Wertsteigerungen) von natürlichen Personen. Die Regelung geht auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/1164 zurück. Obwohl die Exit Tax schon 2019 eingeführt wurde, wird das steuerliche Risiko häufig nicht bedacht, etwa bei der Verlängerung von Entsendungen oder wenn Beschäftigte aus Polen ins Ausland entsendet werden und ihren Wohnsitz im Heimatland aufgeben.
Wer wird besteuert?
Der polnischen Wegzugsteuer für Privatvermögen unterliegen grundsätzlich Personen, die ihre steuerliche Ansässigkeit in Polen beenden und dort in mindestens fünf der vorangegangenen zehn Jahre steuerlich ansässig waren. Eine Person ist in Polen steuerlich ansässig, wenn
- sie sich an mehr als 183 Tagen im Steuerjahr in Polen aufhält oder
- ihr Lebensmittelpunkt (Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen) in Polen liegt.
Was wird besteuert?
Exit Tax fällt nur auf das folgende Vermögen an:
- Rechte und Pflichten von Gesellschaften, die keine juristische Person sind (im polnischen Recht hat man in Gesellschaften, die keine juristische Person sind, keine Anteile/Aktien, sondern Rechte und Pflichten)
- Gesellschaftsanteile
- Aktien und andere Wertpapiere
- derivative Finanzinstrumente
- (Kapital-)Fondsanteile
Betroffen ist allerdings nicht nur das polnische, sondern das weltweite Vermögen.
Freigrenze
Wenn Vermögen ins Ausland verlagert wird, gilt eine Freigrenze von 4.000.000 Polnischen Zloty (ca. 897.000 Euro). Das heißt, wenn der Wert des betreffenden Vermögens diesen Betrag nicht überschreitet, fällt keine Exit Tax an.
Unklar ist jedoch, ob die Freigrenze auch einschlägig ist, wenn der steuerliche Wohnsitz aufgegeben wird. Denn nach dem reinen Wortlaut des polnischen Einkommensteuergesetzes fällt bei der Aufgabe des polnischen steuerlichen Wohnsitzes Exit Tax unabhängig vom Wert des Vermögens (also auch bei einem geringen Wert des Vermögens) an.
Wie hoch ist die Wegzugsteuer?
Die Bemessungsgrundlage entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Marktwert des betreffenden Vermögens im Zeitpunkt der Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit und dem steuerlichen Wert der historischen Anschaffungskosten.
Der Steuersatz beträgt entweder 3 Prozent oder 19 Prozent. Welcher Steuersatz anzuwenden ist, hängt davon ab, ob für das betreffende Vermögen ein Steuerwert zu ermitteln ist. In der Regel gilt der höhere Steuersatz.
Erstattung
Eine Erstattung der Exit Tax kann beantragt werden, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem er den polnischen steuerlichen Wohnsitz aufgegeben hat, wieder einen steuerlichen Wohnsitz in Polen begründet.
Welche Fristen sind zu beachten?
Wenn die Aufgabe des steuerlichen Wohnsitzes Exit Tax auslöst, ist schnellstmöglich (spätestens am siebten Tag des Folgemonats) eine entsprechende Erklärung abzugeben. Wer diese Frist versäumt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Im Extremfall kann der betreffenden Person untersagt werden, eine Position als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied einer polnischen Gesellschaft zu übernehmen. Die Zahlungsfrist wurde am 01.08.2023 bis zum 31.12.2025 verlängert. Wird verspätet gezahlt, fallen Zinsen in Höhe von derzeit jährlich 14,5 Prozent an. Die Zahlungsfrist gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Wegzugs.