EY black logo

Polen: Risikofaktor Exit Tax


Wenn der steuerliche Wohnsitz in Polen aufgegeben oder Vermögen von Polen ins Ausland verlagert wird, besteuert Polen die nicht realisierten Gewinne aus dem betreffenden Vermögen (Wertsteigerungen) von natürlichen Personen. Die Regelung geht auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/1164 zurück. Obwohl die Exit Tax schon 2019 eingeführt wurde, wird das steuerliche Risiko häufig nicht bedacht, etwa bei der Verlängerung von Entsendungen oder wenn Beschäftigte aus Polen ins Ausland entsendet werden und ihren Wohnsitz im Heimatland aufgeben.

Wer wird besteuert?

Der polnischen Wegzugsteuer für Privatvermögen unterliegen grundsätzlich Personen, die ihre steuerliche Ansässigkeit in Polen beenden und dort in mindestens fünf der vorangegangenen zehn Jahre steuerlich ansässig waren. Eine Person ist in Polen steuerlich ansässig, wenn

  • sie sich an mehr als 183 Tagen im Steuerjahr in Polen aufhält oder
  • ihr Lebensmittelpunkt (Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen) in Polen liegt.

Was wird besteuert?

Exit Tax fällt nur auf das folgende Vermögen an:

  • Rechte und Pflichten von Gesellschaften, die keine juristische Person sind (im polnischen Recht hat man in Gesellschaften, die keine juristische Person sind, keine Anteile/Aktien, sondern Rechte und Pflichten)
  • Gesellschaftsanteile
  • Aktien und andere Wertpapiere
  • derivative Finanzinstrumente
  • (Kapital-)Fondsanteile

Betroffen ist allerdings nicht nur das polnische, sondern das weltweite Vermögen.

Freigrenze

Wenn Vermögen ins Ausland verlagert wird, gilt eine Freigrenze von 4.000.000 Polnischen Zloty (ca. 897.000 Euro). Das heißt, wenn der Wert des betreffenden Vermögens diesen Betrag nicht überschreitet, fällt keine Exit Tax an.

Unklar ist jedoch, ob die Freigrenze auch einschlägig ist, wenn der steuerliche Wohnsitz aufgegeben wird. Denn nach dem reinen Wortlaut des polnischen Einkommensteuergesetzes fällt bei der Aufgabe des polnischen steuerlichen Wohnsitzes Exit Tax unabhängig vom Wert des Vermögens (also auch bei einem geringen Wert des Vermögens) an.

Wie hoch ist die Wegzugsteuer?

Die Bemessungsgrundlage entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Marktwert des betreffenden Vermögens im Zeitpunkt der Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit und dem steuerlichen Wert der historischen Anschaffungskosten.

Der Steuersatz beträgt entweder 3 Prozent oder 19 Prozent. Welcher Steuersatz anzuwenden ist, hängt davon ab, ob für das betreffende Vermögen ein Steuerwert zu ermitteln ist. In der Regel gilt der höhere Steuersatz.

Erstattung

Eine Erstattung der Exit Tax kann beantragt werden, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem er den polnischen steuerlichen Wohnsitz aufgegeben hat, wieder einen steuerlichen Wohnsitz in Polen begründet.

Welche Fristen sind zu beachten?

Wenn die Aufgabe des steuerlichen Wohnsitzes Exit Tax auslöst, ist schnellstmöglich (spätestens am siebten Tag des Folgemonats) eine entsprechende Erklärung abzugeben. Wer diese Frist versäumt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Im Extremfall kann der betreffenden Person untersagt werden, eine Position als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied einer polnischen Gesellschaft zu übernehmen. Die Zahlungsfrist wurde am 01.08.2023 bis zum 31.12.2025 verlängert. Wird verspätet gezahlt, fallen Zinsen in Höhe von derzeit jährlich 14,5 Prozent an. Die Zahlungsfrist gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Wegzugs.

Handlungsempfehlung

Potenziell betroffene Arbeitgeber sollten das Risiko, dass eine Exit Tax ausgelöst werden könnte, bereits bei der Planung von Einsätzen ihrer Beschäftigten in Polen bzw. bei der Lokalisierung polnischer Arbeitnehmer in Deutschland berücksichtigen. Es empfiehlt sich auch zu klären, wer ggf. die Steuer zahlt bzw. trägt, und dies in der Entsenderichtlinie bzw. im Entsendevertrag entsprechend zu regeln (sofern nicht bereits geschehen). Trägt der Arbeitgeber die Steuer, ist sie auch bei der Planung der Kosten des Auslandseinsatzes einzubeziehen.

Wer in Polen steuerlich ansässig ist und plant, dort seinen steuerlichen Wohnsitz aufzugeben, sollte klären (lassen), ob und in welcher Höhe Exit Tax anfallen wird. Um eventuelle Sanktionen zu vermeiden, sollte man zudem sicherstellen, dass man

  • die Aufgabe der steuerlichen Ansässigkeit in Polen fristgerecht meldet,
  • die erforderliche Steueranmeldung der Exit Tax rechtzeitig abgibt und
  • die Steuer pünktlich gezahlt wird.

Dabei ist zu beachten, dass die Steuer nach polnischem Recht grundsätzlich direkt vom Steuerzahler (also einer natürlichen Person) bezahlt werden muss. Ob die polnischen Behörden dennoch die Zahlung durch den Arbeitgeber akzeptieren, lässt sich nach heutigem Kenntnisstand nicht vorhersagen. Es ist daher zu empfehlen, dass in jedem Fall der Arbeitnehmer den entsprechenden Betrag Geld an das Finanzamt überweist – auch wenn der Arbeitgeber letztlich die Steuer trägt.

Kontaktpersonen: Marta Sadowska-Gawel, Eliza Skotnicka

Webcast Replay: Everything you need to know about the Polish Exit Tax for individuals moving out of Poland

Our webcast provides you with a comprehensive understanding of the Polish Exit Tax. We also share case studies, recommended strategies and an EY self-diagnosing tool to check if you are at risk – completely anonymously.