Überblick zum Handlungsrahmen der Kommunen
Kommunen müssen Belange des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung als übergeordnete Zielsetzung berücksichtigen. Bei der Erfüllung haben Kommunen Vorbildfunktion und sollten sich mit der Umsetzung daher zeitnah intensiv auseinandersetzen.
Um die Herausforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bewältigen zu können, müssen Städte und Gemeinden sich fit machen, um den Transformationsprozess hin zu einer resilienten Zukunft vollziehen zu können. Die Herausforderungen hierbei sind vielfältig, ebenso der den Kommunen zur Verfügung stehende „Instrumentenkasten“. Auch sind die notwendigen Investitionen und Vorhaben in Einklang zu bringen mit den aktuell stark steigenden Energiepreisen, Liefer- und Materialengpässen sowie einer weiterhin angespannten kommunalen Personal- und Haushaltslage.
Als neue Herausforderungen für die Kommunen kommen auszugsweise insbesondere folgende in Betracht: Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels bezüglich der Windenergie in der Flächen-/Raumplanung vor Ort, Möglichkeiten der Bauleitplanung (z. B. „solarenergetische Optimierung“ der Anordnungen von Gebäuden in neuen B-Plänen; Ausweisung von Gebieten zur Kraft-Wärme-Kopplung), konsequentere Umsetzung der Vorgaben der getrennten Abfallerfassung (Bioabfall, Sperrmüll) über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Einhaltung der Vorgaben zur „grünen Beschaffung“ (LKrWG; § 45 KrWG). Des Weiteren zu nennen sind hier Ladesäulen und entsprechende Infrastruktur für die E-Mobilität, Verkehrsverbote und -einschränkungen (hier ist auch ein besonderes Augenmerk auf den bereits gestarteten Novellierungsprozess einer deutlich verschärften EU-Luftqualitätsrichtlinie zu legen), Hochwasserschutz, Begrünung unter anderem von Dächern, die planungsrechtlichen Ausweisungen zu diesen Themen, die Nutzung von Straßenlaternen als Ladegeräte, Bauleitplanung von Neubauquartieren, Sanierung von Bestandsquartieren sowie „grüne Gewerbegebiete“.
Daher ist es für Kommunen wichtig und zeitnah festzulegen, welche Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Rahmen einer anzulegenden Prioritätenliste umgesetzt werden müssen, welche rechtlichen Handlungsinstrumente effektiv zur Umsetzung eingesetzt und welche Fördertöpfe zur Realisierung der erforderlichen Vorhaben genutzt werden können. Hier ist es besonders wichtig, die bestehenden planungsrechtlichen Instrumente genau zu kennen und vorhandene Spielräume im Planungsrecht sinnvoll zu nutzen. Vor allem der kommunalen Bauleitplanung kommt hierbei eine zentrale Rolle zu.
Neben den vorgenannten Handlungsfeldern sollten die Kommunen den Transformationsprozess auch dazu nutzen, die Umsetzung bestehender umweltrechtlicher Verpflichtungen in den Blick zu nehmen. Zu nennen sind hier etwa abfallrechtliche Regelungen, die im Kontext des bereits gestarteten Transformationsprozesses hin zu einem nachhaltigen Kreislaufwirtschaftsmodell deutlich an Bedeutung gewonnen haben und zunehmend auch in das Blickfeld von Öffentlichkeit und Umweltorganisationen rücken. Denn auch hier kommt den Kommunen eine Vorbildfunktion zu. Diese erscheint aber durchaus fraglich, wenn beispielsweise bestehende Abfallsatzungen nicht die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen abbilden. Hier sind die Kommunen daher gefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und zeitnah erforderliche rechtliche Anpassungen umzusetzen.
Insgesamt sind Kommunen gut beraten, sich zeitnah der Bewältigung der Herausforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu widmen, um frühzeitig erforderliche Anpassungsprozesse, etwa bei der kommunalen Bauleitplanung, anzustoßen. Dabei sollten die erforderlichen Transformationsprozesse einer ganzheitlichen Betrachtung unterzogen und neben rechtlichen Themen auch andere Schnittstellen, beispielsweise zu betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen, mit abgebildet werden.
Kommunen sind aufgefordert, die neuen Herausforderungen frühzeitig anzugehen. Mit Unterstützung von EY könnten hier in einem Schritt die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen identifiziert, bewertet und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Autoren: RA Dr. Simon Meyer, RA Dr. René Schmelting