Hinweise des IDW zu Zweifelsfragen der Corona-Auswirkungen auf die Rechnungslegung und deren Prüfung

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EY Deutschland

Ausgangssituation 

Die Corona-Pandemie hat in kürzester Zeit zu zahlreichen Fragen im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung geführt. Das IDW hat sich dieser Fragen unmittelbar angenommen und mit den Fachlichen Hinweisen vom 04.03. und 25.03.2020 erste Antworten in enger Abstimmung mit seinen Fachgremien gegeben. Die dort angesprochenen Themenkomplexe berücksichtigen vor allem grundsätzliche Fragestellungen und enthalten daher auch entsprechende Wegweisungen. Flankiert werden diese Hinweise von fachlichen Hilfestellungen etwa zum Arbeits- und Steuerrecht sowie zu branchenbezogenen Fragen. Alle Materialien sind auf der IDW-Website abrufbar.

Aktuelle Entwicklungen

Der Strom neu auftretender Fragen zur Rechnungslegung und Prüfung aus der Praxis reißt nicht ab. Naturgemäß werden die Fragen auch deutlich detaillierter. Um abgestimmt und fundiert, aber eben auch zügig Lösungsmöglichkeiten zu kommunizieren, wurden die Fachlichen Hinweise auf ein Fragen-und-Antworten-Format umgestellt. 

Dieser neuerliche Fachliche Hinweis vom 08.04.2020 (Teil 3) geht dabei auf folgende Fragestellungen ein:

Ausgewählte Zweifelsfragen zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung nach HGB und IFRS

  • Nachtragsbericht im Anhang zum handelsrechtlichen Jahresabschluss und Lageberichterstattung 
  • Jahres- und Konzernabschluss

Ausgewählte Zweifelsfragen zu den Auswirkungen auf die Prüfung von Abschlüssen

  • Auswirkungen der Verschiebung der Hauptversammlung auf die Bestellung des Abschlussprüfers
  • Auswirkungen von Zugangs- und Reisebeschränkungen sowie der vermehrten Nutzung von Heimarbeit („remote work“) durch Mandanten
  • Beurteilung von zukunftsbezogenen Sachverhalten einschließlich der Going-Concern-Prämisse sowie von prognostischen Angaben

Sonstige Fragestellungen

Übersicht zu möglichen Fernprüfungshandlungen

Handlungsbedarf

Viele Unternehmen sind bereits unmittelbar oder mittelbar von den wirtschaftlichen Folgen des Virus betroffen. Da die weitere Entwicklung im Detail nicht abzusehen ist, müssen die Unternehmen und ihre Abschlussprüfer die vorhandenen Informationen und die möglichen Auswirkungen der Ausbreitung des Virus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung ständig im Blick behalten.

ASU/IG