Nach der Legislaturperiode ist vor der Legislaturperiode: Wir rufen in Erinnerung, welche insbesondere steuerpolitischen Vorhaben die scheidende Große Koalition (GroKo) letztlich doch nicht umgesetzt hat und wagen einen Ausblick, was uns nach der Bundestagswahl am 26.09.2021 erwarten könnte.
Nach dem Scheitern von Jamaika war die erneute GroKo (Kabinett Merkel IV) steuerpolitisch wenig ambitioniert in die 19. Legislaturperiode gestartet. Grundlegende Steuerreformen waren von Anfang an nicht eingeplant. Was abzuarbeiten war, wurde allerdings zielstrebig abgearbeitet – fast jedenfalls.
Ganz oben auf der Nicht-Umsetzungsliste der GroKo steht die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge. Obwohl Finanzminister Olaf Scholz es in der Hand gehabt hätte, jederzeit einen Gesetzentwurf vorzulegen und so die auf Drängen seiner Partei in den Koalitionsvertrag aufgenommene Maßnahme umzusetzen, blieb es vier Jahre lang ruhig an dieser Front. Interessant ist, dass die SPD die Abgeltungsteuer im aktuellen Wahlprogramm nicht mehr erwähnt. Grüne und Linke sehen dagegen weiter Handlungsbedarf.
Seit 2013 müht sich eine Gruppe von willigen EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, im Rahmen einer sog. verstärkten Zusammenarbeit die Finanztransaktionsteuer einzuführen. Die GroKo bekannte sich 2017 im Koalitionsvertrag erneut dazu – bis heute aber erfolglos.
Während die GroKo nach langer Diskussion die verschärfte Grunderwerbsteuer auf Share Deals beschloss, blieb die angekündigte Prüfung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich offensichtlich ergebnislos.
Dagegen sah es am 16.06.2020 mit der Veröffentlichung eines Regierungsentwurfs zunächst so aus, als ob die GroKo das im Koalitionsvertrag angekündigte Unternehmensstrafrecht erfolgreich auf den Weg bringen würde, geschickt verpackt als „Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“. Später versandete der Entwurf, der heftiger Kritik aus der gesamten Wirtschaft ausgesetzt war, jedoch im parlamentarischen Verfahren und fällt mit der Konstitution des neuen Bundestags nach der Wahl voraussichtlich in die sog. Diskontinuität des Bundestags.
Was aber bieten die neuen Wahlprogramme zur Bundestagswahl in diesem Jahr? Welche Vorschläge liegen zur Unternehmensbesteuerung auf dem Tisch? Bleibt der Solidaritätszuschlag? Kommt die Vermögensteuer? Sind steuerliche Anreize zum Klimaschutz vorgesehen? All das und vieles mehr fordern die Parteien für die kommende Legislaturperiode. An einigen Stellen finden sich interessante Schnittmengen, die durchaus die eine oder andere Prognose für die Zeit nach dem 26.09.2021 zulassen. Den kompletten steuerpolitischen Überblick bietet unsere Übersicht.
Unter der Überschrift „Deutschlands doppelte Transformation“ beleuchtet auch das aktuelle EY Tax & Law Magazine die Wahlen am 26.09.2021, die in einer Zeit großer Herausforderungen stattfinden. Die nächste Bundesregierung wird wegweisende Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft treffen müssen, um die doppelte Transformation zu einer digitalisierten Wirtschaft in einer Green Economy zu vollziehen, ohne unsere Unternehmen zu überfordern und unseren Wohlstand zu gefährden.
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