Wichtige Steuertermine

Am 31.12.2022 endet die Abgabefrist für die Feststellungserklärung für betriebliche Anleger für Alt-Anteile an Investmentfonds (§ 56 Abs. 5 InvStG) und für den Antrag auf gesonderte Feststellung der Beträge der Einlagenrückgewähr für das Jahr 2021 (§ 27 Abs. 8 Satz 4 KStG). Zum 31.01.2023 ist die (verlängerte) Frist für die Abgabe der Grundsteuerwert-Erklärungen zu beachten. 

Weitere Hintergründe und Handlungsbedarf zur Grundsteuerreform finden Sie im EY Service Radar. Zur IT-basierten Unterstützung steht Ihnen PropEY – die EY-Tool-Lösung für die Grundsteuerreform zur Verfügung.

An diese und weitere wichtige Steuertermine der nächsten Wochen erinnert unsere Übersicht.

EY Steuertermine



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