Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Am 31.12.2022 endet die Abgabefrist für die Feststellungserklärung für betriebliche Anleger für Alt-Anteile an Investmentfonds (§ 56 Abs. 5 InvStG) und für den Antrag auf gesonderte Feststellung der Beträge der Einlagenrückgewähr für das Jahr 2021 (§ 27 Abs. 8 Satz 4 KStG). Zum 31.01.2023 ist die (verlängerte) Frist für die Abgabe der Grundsteuerwert-Erklärungen zu beachten.
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