Am 31.12.2022 endet die Abgabefrist für die Feststellungserklärung für betriebliche Anleger für Alt-Anteile an Investmentfonds (§ 56 Abs. 5 InvStG) und für den Antrag auf gesonderte Feststellung der Beträge der Einlagenrückgewähr für das Jahr 2021 (§ 27 Abs. 8 Satz 4 KStG). Zum 31.01.2023 ist die (verlängerte) Frist für die Abgabe der Grundsteuerwert-Erklärungen zu beachten.
An diese und weitere wichtige Steuertermine der nächsten Wochen erinnert unsere Übersicht.
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