Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Anwendungsbereiche im Überblick
EU-ETS 1 (EU-Emissionshandelssystem 1)
Das EU-ETS 1 ist auf CO2-Emissionen aus großen stationären Anlagen der Industrie sowie der Elektrizitätserzeugung, der Luftfahrt und der Schifffahrt anzuwenden. Die nationale Umsetzung des EU-ETS 1 in Österreich erfolgt seit 2011 durch das EZG.
NEHG (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz)
Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG) ist 2022 in Kraft getreten und gewissermaßen ein Vorgriff Österreichs auf das ETS 2 der EU. Es dient der CO2-Bepreisung von Energieträgern, die in Österreich in den Verkehr gebracht werden. Die Verpflichtungen des NEHG treffen jene Personen, die Energieträger in Österreich verbrauchsteuerrechtlich aus dem Steueraussetzungsverfahren entnehmen, um sie an gewerbliche oder private Endverbraucher:innen zu liefern. Die unter das NEHG fallenden Energieträger sind grundsätzlich Mineralöle, Erdgas und Kohle, die von Endverbraucher:innen als Kraft- oder Heizstoffe verwendet werden. Primär soll mit dem NEHG der Verbrauch in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und in kleinen Industrieanlagen einer CO2-Bepreisung unterliegen.
Der nationale Emissionszertifikatehandel nach dem NEHG soll nach aktuellem Stand mit 31.12.2026 auslaufen, kann aber bis 31.12.2027 verlängert werden, wenn sich die Einführung des EU-ETS 2 verzögert.