Abgabenänderungsgesetz 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 23.12.2025 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Vergleich zum Ministerialentwurf erfolgten Änderungen u.a. hinsichtlich der AfA-Bemessungsgrundlage bei Altgrundstücken, der Belegerteilungspflicht, sowie der Konkretisierung von digitalen Belegen.

Das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) wurde am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 97/2025) veröffentlicht. Im Vergleich zum Ministerialentwurf (vgl. unsere Steuernachrichten vom 21.10.2025) gab es unter anderem folgende wesentliche Änderungen:

Wird ein zum 31.03.2012 nicht steuerverfangenes Grundstück i.S.d. § 30 Abs. 1 EStG erstmalig vermietet, können auf Antrag die fiktiven Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung als AfA-Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Dies gilt auch bei unentgeltlichem Erwerb, wenn der Rechtsvorgänger das Grundstück letztmalig vor dem 01.01.2013 vermietet hat. Anwendbar ist die Regelung auf Fälle, bei denen die erstmalige oder neuerliche Vermietung ab dem Kalenderjahr 2026 erfolgt.

Zusätzlich können bei beginnenden Vermietungen zwischen 01.01.2013 und 31.12.2025 die fiktiven Anschaffungskosten angesetzt werden, wenn es sich um ein nicht steuerverfangenes Grundstück handelt, dieses unentgeltlich erworben wurde und zwischen letzter Vermietung durch den Rechtsvorgänger und neuerlicher Vermietung mehr als zehn Jahre liegen.

Die Umsatzgrenze pro Kalenderjahr für die Befreiung von der Belegerteilungspflicht wird für Umsätze im Freien, auf Hütten, sowie in kleinen Kantinen und Buschenschanken ab 2026 von 30.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.

§ 132a Abs 1 BAO wird dahingehend geändert, dass bei der Ausstellung von digitalen Belegen der/die Unternehmer:in den Beleg entweder direkt an die Kund:innen übermitteln kann (z.B. per E-Mail, App) oder den Kund:innen die Möglichkeit einräumen kann, den Beleg mit einem Endgerät vor Ort auszulesen. Den Kund:innen sowie den Organen der Abgabenbehörde ist auf Verlangen immer einen Papierbeleg auszufolgen. Diese Änderung tritt mit 01.10.2026 in Kraft.

Personen, die außer Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine veranlagungspflichtigen Einkünfte erzielen, können sich ab 2026 in FinanzOnline unentgeltlich vertreten lassen. Die Vertretung ist auf maximal vier Personen beschränkt.



Kontaktieren Sie uns
Neugierig geworden? Schreiben Sie uns.