Dienstgeberabgabegesetz: Änderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte wird ab 01.01.2027 auf 23% erhöht. Ab 01.01.2030 reduziert sich der Abgabensatz auf 21%.

Die Dienstgeberabgabe dient der Finanzierung der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung von geringfügig Beschäftigten und ist von Dienstgeber:innen zu entrichten, für die mehrere geringfügig Beschäftigte tätig sind. Am 29.07.2026 wurde die Änderung des Dienstgeberabgabegesetzes im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 73/2026) veröffentlicht. Damit wird der Abgabensatz für die pauschalierte Dienstgeberabgabe in zwei Schritten angepasst.

Ab 01.01.2027 erhöht sich der Abgabensatz für Dienstgeber:innen geringfügig beschäftigter Personen von derzeit 19,4% auf 23%. Mit 01.01.2030 wird der Abgabensatz wieder auf 21% reduziert.



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