EuGH bestätigt Nicht-Steuerbarkeit von Innenumsätzen bei Organschaften

Der EuGH bestätigt in einem aktuellen Urteil die bereits bis dato in Österreich vorherrschende Ansicht, nach der Organschafts-Innenumsätze nicht steuerbar sind.

Der EuGH hat heute sein Urteil in der Rs Finanzamt T II (C-184/23) zum Vorabentscheidungsersuchen des deutschen BFH betreffend die Nicht-Steuerbarkeit von Innenumsätzen bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft veröffentlicht und dabei die Nicht-Steuerbarkeit von Innenumsätzen bestätigt. Nach Auffassung des EuGH sind Organschafts-Innenumsätze selbst dann nicht steuerbar, wenn der Empfänger der Innenumsätze nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Den Volltext des EuGH-Urteils können Sie hier abrufen: EuGH-Entscheidung

Der EuGH bestätigt damit auch die bisherige österreichische Sichtweise der Nicht-Steuerbarkeit von Organschafts-Innenumsätze unabhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Innenumsatz-Empfängers. Die Organschaft bleibt somit als mögliches Gestaltungsinstrument für nicht voll-vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (etwa im Finanzdienstleistungsbereich) erhalten.



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