KStG-Änderung in Kraft getreten: Niedrigbesteuerungsschwelle auf 15% angehoben

Die Gesetzesänderung zur Vereinheitlichung der Niedrigbesteuerungsschwelle im Körperschaftsteuergesetz auf 15% ist in Kraft getreten. Dies betrifft Zins- und Lizenzzahlungen an ausländische Konzernkörperschaften und Gewinnanteile aus internationalen Schachtelbeteiligungen.

Mit der am 29.12.2025 im BGBl. I Nr. 99/2025 veröffentlichten Änderung des Körperschaftsteuergesetzes werden die bislang unterschiedlichen Schwellenwerte zur Feststellung einer Niedrigbesteuerung im Ausland auf einen einheitlichen Steuersatz von 15% angehoben.

Wie bereits in unserem Artikel zur Regierungsvorlage berichtet, zielt die Änderung auf eine Vereinheitlichung der bislang unterschiedlichen Schwellenwerte zur Beurteilung einer Niedrigbesteuerung im Ausland ab und orientiert sich dabei am Steuersatz der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2).

Zins- und Lizenzgebühren an ausländische Konzernunternehmen sind bei österreichischen Körperschaften ab 01.01.2026 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn die empfangende ausländische Körperschaft nicht einer Steuerbelastung bzw. einem Steuersatz von zumindest 15% unterliegt (bislang 10%). Auch bei Gewinnanteilen aus internationalen Schachtelbeteiligungen liegt Niedrigbesteuerung der ausländischen Körperschaft nunmehr vor, wenn die ausländische Steuerbelastung weniger als 15% beträgt (bislang 12,5% - anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen). 



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