Am 31.10.2025 wurde das Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 67/2025) veröffentlicht. Das SAG 2025 ersetzt das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022. Mit dem Gesetz wird auf Grundlage des Art. 10a Abs. 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG ein befristetes Förderprogramm für die Jahre 2025 und 2026 eingeführt, um stromintensive Unternehmen zu entlasten, die besonders stark von gestiegenen Strompreisen infolge indirekter CO₂-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel betroffen sind.
Die Förderung erfolgt in Form direkter Zuschüsse und deckt bis zu 75% der tatsächlich anfallenden indirekten CO₂-Kosten ab. Antragsberechtigt sind Unternehmen der in Anlage 1 genannten Sektoren (Auflistung von NACE-Codes), u.a. der Aluminium- und Stahlproduktion, der Papier- und Zellstofferzeugung und der chemischen Industrie. Ansuchen können für jene Anlagenteile gestellt werden, deren jährlicher Stromverbrauch über 1 GWh liegt.
Die Gewährung einer Förderung setzt voraus, dass den Förderrichtlinien entsprochen wird, ein internes oder externes Energieaudit durchgeführt wird und ökologische Gegenleistungen in Form von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sowie Dekarbonisierungsmaßnahmen in einem Umfang von mindestens 80% des gewährten Förderbetrages erbracht werden.
Die Ansuchen auf Förderung für die im Jahr 2025 entstandenen indirekten CO₂-Kosten sind für das Kalenderjahr 2025 binnen sechs Monaten ab beihilfenrechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission, für das Kalenderjahr 2026 zwischen 01.01.2027 und 30.06.2027, bei der Abwicklungsstelle einzubringen. Für die Förderungen stehen bis zu 75 Mio Euro pro Jahr zur Verfügung; übersteigen die beantragten Beträge dieses Volumen, erfolgt eine Aliquotierung. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist für die Abwicklung zuständig.