Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2026

Die Höchstbeitragsgrundlagen in der Sozialversicherung für 2026 steigen durch die Aufwertungszahl von 1,073 deutlich, während die Geringfügigkeitsgrenze unverändert bleibt.

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für das Jahr 2026 beläuft sich voraussichtlich auf 6.930,00 Euro (2025: 6.450,00 Euro). Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt 13.860,00 Euro (2025: 12.900,00 Euro). Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung beläuft sich auf 8.085,00 Euro (2025: 7.525,00 Euro). Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 551,10 Euro und bleibt aufgrund einer Regelung im Budgetbegleitgesetz 2025 im Jahr 2026 unverändert auf dem Niveau von 2025.

Mit Wirkung 01.01.2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist daher nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze relevant.

Weitere Informationen zu den voraussichtlichen Sozialversicherungswerten für 2026 können der Veröffentlichung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) entnommen werden.



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